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Änderung der Tagesordnung:
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt, ergänzend unter TOP 2 die Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Planungsauftrages zum Bau des Umkleidegebäudes am Stadion im Schulzentrum vorzusehen, da kurzfristig der Bewilligungsbescheid für die Gesamtbaumaßnahme Stadion Typ B eingegangen sei und, da das Umkleidegebäude auch Bestandteil dieses Bewilligungsbescheides ist, durch frühzeitige Planungsvergabe sichergestellt werden muß, daß mit dem Bau des Umkleidegebäudes noch im Jahr 1986 begonnen werden kann.
Erste Sondierungsgespräche hätten bereits mit dem Architekturbüro Wild & Klumpp, Montabaur, stattgefunden.
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion habe bislang noch keine Möglichkeit gehabt, sich fraktionsintern mit dieser Angelegenheit auseinanderzusetzen. Er kündigt daher an, daß vor der Beschlußfassung eine kurze Sitzungsunterbrechung beantragt werde. Der Vorsitzende erhebt hiergegen keinen Einwand.
Daran anschließend erklärt der Stadtrat, daß der Ergänzung der Tagesordnung unter TOP 1/2 einstimmig entsprochen wird.
Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Schweizer (FWG), mit Blick auf die unter TOP 2 anstehende Vergabe eines Planungsauftrages zur städtebaulichen Gestaltung der Grundstücke Wilhelm-Mangels-Straße/ Ecke Wall Straße zu Beginn der Beratungen das Protokoll über die letzte gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses vorzulegen bzw., sofern dieses noch nicht gefertigt ist, die Bandaufzeichnungen hierüber zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung erklärt, das Protokoll sei bereits gefertigt und werde zur Beratung vorgelegt.
Punkt 1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf der Freifläche vor dem Dienstgebäude des Finanzamts in der Kirch- straße vom Land und Festlegung der Entschädigung für die Grundstücksbefestigungen - Vorlage Nr. 151 -
Der Stadtrat beschließt den Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Flur 19, Nr. 3269/5 vom Lande Rheinland-Pfalz - Finanzverwaltung - zum Preise von 60,-- DM/m^; das sind für voraussichtlich
insgesamt 371 m^ =
Für die Grundstücksbefestigung mit Basaltpflaster, Poller und Ketten zahlt die Stadt eine pauschale Entschädigung von
Zusammen also
Die Nebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.
22 260,-- DM.
28 340,-- DM.
50 600,—
W
g vom 1986 . IX
g vom 1986 . IX
9 vom 1986 - IX
vom
986
IX
Der Stadtrat stimmt der Forderung der Finanzverwaltung, daß bei baulichen Veränderungen an dem verbleibenden bebauten Grundstück der Eigentümer behandelt wird, als ob die jetzige Verkaufsfläche noch zum Grundstück gehören würde, zu. Bei der Neubepflanzung des Kaufgrundbesitzes ist ein Abstand von 5 Meter von der jetzigen Gebäudegrenze einzuhalten.
Der Stadtrat genehmigt eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6301.9320 (Grunderwerb). Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHSt. 6301.9522 (Gestaltung Innenstadt - Bau einer Fußgängerzone -).
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