Akte 
Sitzung 19. Juni 1986
Entstehung
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Änderung der Tagesordnung:

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt, ergänzend unter TOP 2 die Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Planungsauftrages zum Bau des Umkleidegebäudes am Stadion im Schulzentrum vorzusehen, da kurzfristig der Bewilligungsbescheid für die Gesamtbaumaßnahme Stadion Typ B eingegangen sei und, da das Umkleidegebäude auch Bestandteil dieses Bewilligungsbeschei­des ist, durch frühzeitige Planungsvergabe sichergestellt werden muß, daß mit dem Bau des Umkleidegebäudes noch im Jahr 1986 begonnen werden kann.

Erste Sondierungsgespräche hätten bereits mit dem Architekturbüro Wild & Klumpp, Montabaur, stattgefunden.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion habe bislang noch keine Möglichkeit gehabt, sich fraktionsintern mit dieser Angelegenheit auseinan­derzusetzen. Er kündigt daher an, daß vor der Beschlußfassung eine kurze Sitzungsunterbrechung beantragt werde. Der Vorsitzende erhebt hiergegen keinen Einwand.

Daran anschließend erklärt der Stadtrat, daß der Ergänzung der Tagesordnung unter TOP 1/2 einstimmig entsprochen wird.

Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Schweizer (FWG), mit Blick auf die unter TOP 2 anstehende Vergabe eines Planungsauf­trages zur städtebaulichen Gestaltung der Grundstücke Wilhelm-Mangels-Straße/ Ecke Wall Straße zu Beginn der Beratungen das Protokoll über die letzte gemein­same Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses vorzu­legen bzw., sofern dieses noch nicht gefertigt ist, die Bandaufzeichnungen hierüber zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung erklärt, das Protokoll sei bereits gefertigt und werde zur Beratung vorgelegt.

Punkt 1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Ankauf der Freifläche vor dem Dienstgebäude des Finanzamts in der Kirch- straße vom Land und Festlegung der Entschädigung für die Grundstücksbe­festigungen - Vorlage Nr. 151 -

Der Stadtrat beschließt den Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Flur 19, Nr. 3269/5 vom Lande Rheinland-Pfalz - Finanzver­waltung - zum Preise von 60,-- DM/m^; das sind für voraussichtlich

insgesamt 371 m^ =

Für die Grundstücksbefestigung mit Basaltpflaster, Poller und Ketten zahlt die Stadt eine pauschale Entschädigung von

Zusammen also

Die Nebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.

22 260,-- DM.

28 340,-- DM.

50 600,

W

g vom 1986 . IX

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9 vom 1986 - IX

vom

986

IX

Der Stadtrat stimmt der Forderung der Finanzverwaltung, daß bei baulichen Veränderungen an dem verbleibenden bebauten Grundstück der Eigentümer be­handelt wird, als ob die jetzige Verkaufsfläche noch zum Grundstück gehören würde, zu. Bei der Neubepflanzung des Kaufgrundbesitzes ist ein Abstand von 5 Meter von der jetzigen Gebäudegrenze einzuhalten.

Der Stadtrat genehmigt eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6301.9320 (Grunderwerb). Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der HHSt. 6301.9522 (Gestaltung Innenstadt - Bau einer Fußgängerzone -).

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