Im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen höhengleichen Kreuzung werden die BÜ in km 71,872 und km 72,728 (Feldwege) ersatzlos aufgehoben. Beteiligt an diesen beiden BÜ ist die Bundesbahn als Baulastträger des Schienenweges.
§ 2
Art und Umfang der Maßnahme
(1) Beschreibung der Maßnahme:
a) Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Sicherungsanlagen am BÜ km 72,226 (Industriestraße) und die Aufhebung der BÜ km 71,872 und km 72,728 (Feldwege).
b) Einbau der Bü-Befestigung im Zuge der Erschließungsstraße für das Industriegebiet "Alter Galgen" in km 72,226.
c) Einbau einer zugbedienten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken.
d) Aufstellung von Baken entsprechend der Straßenverkehrsordnung.
des BÜ-BereichesXaer
e) Einbau und Vorhaltung etwaiger Beleuchtung
Energieversorgung für die Sicherungsanlagen in km 72,226 (220 V/5 kVA).
(2) Folgende Pläne sind Bestandteil dieser Vereinbarung:
a) Übersichtsplan mit Darstellung der Kreuzungen M 1 : 1 000
b) Lageplan der neuen Kreuzung M 1 : 200
Im übrigen gelten die Unterlagen und Pläne, denen*die Beteiligten zugestimmt haben.

