Akte 
Sitzung 24. April 1986
Entstehung
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Im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen höhengleichen Kreuzung wer­den die in km 71,872 und km 72,728 (Feldwege) ersatzlos aufgehoben. Be­teiligt an diesen beiden ist die Bundesbahn als Baulastträger des Schie­nenweges.

§ 2

Art und Umfang der Maßnahme

(1) Beschreibung der Maßnahme:

a) Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Sicherungsanla­gen am km 72,226 (Industriestraße) und die Aufhebung der km 71,872 und km 72,728 (Feldwege).

b) Einbau der-Befestigung im Zuge der Erschließungsstraße für das Industriegebiet "Alter Galgen" in km 72,226.

c) Einbau einer zugbedienten Lichtzeichenanlage mit Halbschranken.

d) Aufstellung von Baken entsprechend der Straßenverkehrsordnung.

des-BereichesXaer

e) Einbau und Vorhaltung etwaiger Beleuchtung

Energieversorgung für die Sicherungsanlagen in km 72,226 (220 V/5 kVA).

(2) Folgende Pläne sind Bestandteil dieser Vereinbarung:

a) Übersichtsplan mit Darstellung der Kreuzungen M 1 : 1 000

b) Lageplan der neuen Kreuzung M 1 : 200

Im übrigen gelten die Unterlagen und Pläne, denen*die Beteiligten zuge­stimmt haben.