Akte 
Sitzung 24. April 1986
Entstehung
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1.1.3. bei mehr als zwei Wahlgrabstätten

- für jede weitere Wahlgrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110, DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110, DM

2.

Beisetzung in Urnenmauern

2.1.

Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen

2.1.1.

Urnenmauer 1

auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Doppelnische 95, DM

- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60, DM

" 2.1.2.

Urnenmauer 2

auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Einzelnische 100, DM

3.

# 3.1.

*

g vom

Mustergrabanlage iv

Grabumrandung einer Reihengrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 350, DM

*

g vom .1986

4.

E i n s eo n u ngshalle

4.1.

Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbe- jHj

Währung von Leichen in Aufbewahrungsräumen

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110, DMi

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60, DM

L986

4.2.

IX

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der

V 4.2.1.

Einsegnungshalle

bis zu 3 Tagen 60, DM

# 4.2.2.

für jeden weiteren angefangenen Tag 20, DM

^ 4.3.

.

Benutzung des Obduktionsraumes

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 170, DM

§ 3

Inkrafttreten pgg'"

IX

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 außer Kraft.

5430 Montabaur, _ STADT MONTABAUR