- 5 -
1.1.3. bei mehr als zwei Wahlgrabstätten
- für jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,— DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,— DM
2.
Beisetzung in Urnenmauern
2.1.
Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen
2.1.1.
Urnenmauer 1
auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Doppelnische 95,— DM
- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60,— DM
" 2.1.2.
Urnenmauer 2
auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Einzelnische 100,— DM
3.
# 3.1.
*
g vom
Mustergrabanlage iv
Grabumrandung einer Reihengrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 350,— DM
*
g vom .1986
4.
E i n s eo n u ngshalle
4.1.
Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbe- jHj
Währung von Leichen in Aufbewahrungsräumen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,— DM —i
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60,— DM
L986
4.2.
IX
Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der
V 4.2.1.
Einsegnungshalle
bis zu 3 Tagen 60,— DM
# 4.2.2.
für jeden weiteren angefangenen Tag 20,— DM
^ 4.3.
.
Benutzung des Obduktionsraumes
€
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 170,— DM
§ 3
Inkrafttreten pgg'"
IX
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 außer Kraft.
5430 Montabaur, _ STADT MONTABAUR

