4
Best.:
Nr.:-
2 . 2 .
2.3.
2.4.
2.5.
2 . 6 .
2 . 6 . 1 .
IV.
1 .
1 . 1 .
1 . 1 . 1 .
1 . 1 . 2 .
als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach u. Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf u. Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach u. Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf u. Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße (zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen
für jeden Grabstellenplatz, der bei der Errichtung eines Urnendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße (zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)
Wiedererwerb des Nutzungsrechts
Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
SONSTIGE GEBÜHREN
Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der
Ruhe- oder Nutzunqszeit auf Antrag des Unter-
haltunqsverpflichteten bzw. Nutzungsberechtigten
En t f e rnung derGrabmale und -Einfassungen^ die vor dem 31.7.1980 genehmigt wurden
bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
bei Doppelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
250,—
DM
250,—
DM
150,—
DM
100,—
DM
100,—
DM
60,—
DM
250,—
DM
200,— DM
40
110 ,-
110 ,-
220 ,-
220 ,-
DM
DM
DM
DM
1 . 000 ,—

