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Entscheidung soll nach Vorlage entsprechender Unterlagen durch den Haupt- und Finanzausschuß ergehen.
zu b) Es wird mitgeteilt, daß zu dem vom Landwirt Giel begonnenen Bauvor- ^
haben inzwischen eine Baugenehmigung vorliegt. Zunächst habe man bau- j
liehe Aktivitäten ohne Vorliegen einer Baugenehmigung festgestellt '
und die Baustelle Stil Igelegt. Das inzwischen genehmigte Bauvorhaben diene der Erstellung eines Scheunengebäudes und entspreche insoweit auch einer von der Stadt erhobenen Forderung für eine ordnungsgemäße 3
Unterbringung der landwirtschaftlichen Geräte Sorge zu tragen. Nach Auffassung von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bestand kein Rechtfer- i
tigungsgrund, die Baugenehmigung zu der vorgelegten und auf Vorschlag $
der Verwaltung überarbeiteten Planung zu versagen. 3
zu c) Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bestätigt den auch aus seiner Sicht
schwachen Besuch der Bürgerversammlung. Er führt dies jedoch u. a. darauf zurück, daß zu bestimmten Schwerpunktthemen, so z. B. zum Ausbau ^
der innerstädtischen Fußgängerzone gesonderte Versammlungen einberufen i
wurden. Was den Umfang seiner Ausführungen anbelangt, so vertritt er die Auffassung, daß dies mit Blick auf die Zusammenfassung der Sachvor- g
träge aus der Sicht der Verbandsgemeinde und Stadt unumgänglich war und 19%;
im übrigen auch der in den Ortsgemeinden geübten Praxis entspreche. . i)(
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e) Aufbewahrung von erhaltenswerten Grabsteinen
^ vom L986
Ratsmitglied Schweizer (FWG) richtet an die Verwaltung die Frage, ob bei der Räumung von Grabfeldern stadtgeschichtlich bedeutsame oder aufgrund ihrer ' ^
Beschaffenheit erhaltenswerte Grabsteine sichergestellt würden. Die Verwaltung bestätigt dies und erklärt, man habe bereits einige solcher erhaltenswerter Grabsteine entlang der Friedhofsmauer aufgestellt. Ratsmitglied Schweizer stellt in Frage, ob es ausreichend ist, wenn lediglich aus der Sicht der Verwaltung darüber befunden wird, welche Grabsteine erhalten werden sollen. ! vom
Er schlägt vor, sofern wiederum die Räumung eines Grabfeldes ansteht, zuvor 986
den Umweltausschuß einzuladen, um diesem Gelegenheit zu geben, die erhaltens- IX
werten Grabsteine zu benennen. Von der Verwaltung erfolgt der Hinweis, es stehe in nächster Zeit die Räumung eines Grabfeldes im alten Friedhofsteil an.
Vor Ausführung dieser Arbeiten sollen die Mitglieder des Umweltausschusses
zu einer Besichtigung dieses Friedhofsteiles einberufen werden.
8 vom
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f) Grunderwerb für den Bau der Westumqehung
Ratsmitglied Kram (CDU) weist darauf hin, daß er sowie I. Beigeordneter Dr. Hütte in den Kreisgremien auf eine schnellstmögliche Realisierung der Westumgehung gedrängt hätten. Inzwischen habe man die Auskunft erhalten, daß die erforderlichen Gelder bereitstünden, mit der Ausführung der Arbeiten jedoch wegen des noch nicht abgeschlossenen Flächenerwerbes, so z. B. für den Bereich des Brückenbauwerkes noch nicht begonnen werden könne. Es wird daher an die Verwaltung die Frage gerichtet, inwieweit diese die Möglichkeit habe, die Angelegenheit zu forcieren. Hierzu wird dargelegt, daß der Grunderwerb in der Zuständigkeit des Baulastträgers liegt und somit eine direkte Einflußnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung nicht in Betracht kommt. Im übrigen lasse es die Personal Situation der Verwaltung nicht zu, Grundstücksgeschäfte, die in der Kompetenz anderer Behörden liegen, mit zu übernehmen. Sofern die Verwaltung im Einzelfall um Unterstützung gebeten werde, sei man selbstverständlich bereit, dabei unterstützend mitzuwirken.
g) Defekter Rolladen am Haus Lehmler
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