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werden.
Ausschußmitglied Bacher (SPD) erklärt, er befürworte grundsätzlich die Anregung,eine abschirmende Begrünung im genannten Bereich vorzusehen. Er richtet jedoch an die Verwaltung die Frage, inwieweit sich eine solche Forderung gegenüber dem Grundstückseigentümer durchsetzen läßt. Seitens der Verwaltung wird darauf verwiesen, daß die Änderung des Bebauungsplanes verbunden mit der vom I. Beigeordneten Dr. Hütte genannten Auflage unrechtmäßig ist. Stattdessen biete es sich an, hinsichtlich der Begrünungsmaßnahmen mit dem Grundstückseigentümer eine gesonderte freiwillige Vereinbarung zu treffen.
Bezüglich solcher freiwilliger Vereinbarungen wird aus der Mitte des Rates kritisch angemerkt, daß diese bereits in Vergangenheit abgeschlossen und zum Teil bis zum heutigen Tage noch nicht ausgeführt wurden.
Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, schlägt I. Beigeordneter Dr. Hütte (CDU) vor, ggf. die Änderung des Bebauungsplanes in der Weise zu erweitern, daß neben der Ausweitung der überbaubaren Fläche auch die Grünordnungsmaßnahme ausgewiesen wird.
Ausschußmitglied Schweizer (FWG) richtet an die Verwaltung die Frage, ob die vorgeschlagene Bepflanzungsmaßnahme evtl, den Ausweisungen des angrenzenden Bebauungsplangebietes "Christches Weiher" zuwider laufe. Dies wird von der Verwaltung verneint mit dem Hinweis, daß das genannte Baugebiet in diesem Bereich mit einem Lärmschutzwall abschließe.
Zum Abschluß der Diskussion wird vom Vorsitzenden der Vorschlag unterbreitet, in der heutigen Sitzung noch keine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Stattdessen soll zuvor dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 2083/4 das Ergebnis der heutigen Beratung zur Kenntnis gegeben und dieser nach Möglichkeit auf dem Wege einer freiwilligen Vereinbarung verpflichtet werden, die angeregten Begrünungsmaßnahmen auszuführen. Erst nach Abschluß dieser Verhandlungen soll die Diskussion über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" fortgeführt werden. Diesem Vorschlag entspricht der Stadtrat einstimmig.
g vom 1986 . IX
^ vom 1986 . IX
) vom 986 IX
Punkt 7: Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung der Wegeparzellen
Nr. 304 und 305 (Flur 17) der Gemarkung Horressen zwischen der Westerwaldstraße und dem Baugebiet "Hemchen"
- Vorlage Nr. 149 -
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für die Wegeparzelle Nr. 304 und 305 (Flur 17) der Gemarkung Horressen wird die öffentliche Nutzung aufgehoben. Diese Wegeparzellen werden eingezogen.
Punkt 8: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Antwortschreiben des Bundesverteidigungsministeriums zur Resolution gegen den Fluqlärm
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt zur Kenntnis, daß aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen und von ihm verfaßten Resolution gegen die Fluglärmbelästigungen erstmals am 25.02.1986 eine schriftliche Stellungnahme seitens des Bundesverteidigungsministers erging, die den Fraktionsvorsitzenden in Kopie vorgelegt wurde. Inzwischen sei bei der Verwaltung eine ergänzende Stellungnahme des Bundesverteidigungsministers eingegangen. Der Wortlaut dieser Stellungnahme (Schreiben des Bundesverteidigungsministers vom 14.04.1986) wird bekanntgegeben. Hieraus ist zu entnehmen, daß der Außen-
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