Akte 
Sitzung 24. April 1986
Entstehung
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I. Beigeordneter Dr. Hütte erklärt, die Frage hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei nicht unbedingt in der heutigen Sitzung abschließend zu klären. Zunächst sei lediglich die Entscheidung darüber herbeizuführen, ob der Ausbau des von Ratsmitglied Kram (CDU) genannten Wegeteil Stückes in Abänderung der bereits getroffenen Vergabeentscheidung zurückgestellt werden sollte. Das weitere Vorgehen hinsichtlich der Verhandlungen mit der Ev. Kirchengemeinde könnte ggf. mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt werden.

Der Vorsitzende weist vor der Beschlußfassung zur Klarstellung nochmals darauf hin, daß der Antrag von Ratsmitglied Kram (CDU) nicht die generelle Aufhebung der Vergabeentscheidung, sondern lediglich die Herausnahme des Wegeteil Stückes zwischen der Martin-Luther-Straße und der von-Bodelschwingh- Straße zum Inhalt hat.

Anschließend wird dieser Antrag zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Punkt 5: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV"

- Vorlage Nr. 147 -

Aus der Mitte des Rates wird die Frage aufgeworfen, ob der Antrag, der die Er­arbeitung der Beschlußvorlage Nr. 147 bedingte, nach wie vor Bestand habe.

Der Vorsitzende erklärt, der Verwaltung sei bislang seitens des Grundstücks­eigentümers keine Zurücknahme des Antrages erklärt worden. Um sicherzustellen, daß das vereinfachte Änderungsverfahren nicht grundlos durchgeführt werde, schlägt der Vorsitzende vor, den Beschluß gern, der Vorlage Nr. 147 unter dem Vorbehalt zu fassen, daß der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf dem Flur­stück 406/78 ein Wohnhaus in Einzelhausbauweise zu errichten.

Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

1. Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" wird für das Flurstück 406/78 der­gestalt geändert, daß die überbaubare Grundstücksfläche in nördlicher und östlicher Richtung erweitert wird.

2. Die Grundzüge der Planung werden durch die Bebauungsplanänderung nicht be­rührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren gern. § 13 BBauG durch- geführt wird.

3. Der vorgenannte Beschluß wird nur unter dem Vorbehalt ausgesprochen, daß der vorgelegte Antrag des Grundstückseigentümers, der die Erarbeitung der Beschlußvorlage Nr. 147 bedingte, nach wie vor aufrecht erhalten wird.

Punkt 6: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"

- Vorlage Nr. 148 -

- Anlage Nr. 3 -

I. Beigeordneter Dr. Hütte (CDU) erklärt, er befürworte einen Beschluß gern, der von der Verwaltung erarbeiteten Beschlußvorlage Nr. 148 (Anlage Nr. 3 zur Niederschrift). Allerdings sollte die Bebauungsplanänderung zugunsten des Grundstückseigentümers der Parzelle 2083/4 mit der Auflage verbunden wer­den, das genannte Grundstück nach Süden hin über die gesamte Breite mit einer geschlossenen hochstämmigen Baumreihe entlang der Grundstücksgrenze zu bepflan­zen. Hierdurch sollte der derzeit weithin sichtbare Baukörper abgeschirmt