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Bahnübergang im Industriegebiet "Alter Galgen" in der vorgelegten und dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 beigefügten Form zu.
Punkt 1/4: a) Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs-
planes "Schul- und Sportzentrum" - Vorlage Nr. 146 -
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Das durch Beschluß des Rates vom 27.6.1985 eingeleitete und durch Beschluß vom 17.10.1985 zurückgestellte Bebauungsplanänderungsverfahren wird fortgesetzt.
2. Die Bedenken bzw. Anregungen der Eheleute Edith und Lothar Diedert sowie Eheleute Kol 1 hoff, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gern.
§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG vorgetragen wurden, werden teilweise, und zwar hinsichtlich der Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche berücksichtigt, im übrigen zurückgewiesen:
- die öffentliche Verkehrsfläche wird auf die derzeit vorhandene Breite
von 5,50 m festgesetzt, IX
- die Ausweisung einer Bürgersteigfläche entfällt,
- eine Änderung in der Ausweisung des WA-Gebietes/private Grünfläche 1 vom
wird nicht hingenommen. *-986
3. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes - bestehend aus der Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche auf die vorhandene Breite von 5,50 m - zu und beschließt die Offenlage des Anderungsplanes einschl. Begründung
gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. -—
[ vom 986 IX
b) Erneute Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Wegeteil Stückes
zwischen der von-Bodelschwingh-Straße und Martin-Luther-Straße Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, ihm sei bekanntgegeben worden, daß die Ev.
Kirchengemeinde einer Abkopplung der Martin-Luther-Straße nicht zugestimmt habe, sondern nach wie vor die Offenhaltung der Zufahrt im Rahmen des Ausbaues im Kreuzungsbereich Elgendorfer Straße/von-Bodelschwingh-Straße wünsche. Dies
bedeute - da für diesen Bereich kein gültiger Bebauungsplan mit anderslautenden Aussagen bestehe - daß man die Entscheidung der Ev. Kirchengemeinde nicht unberücksichtigt lassen könne. Unter diesen Voraussetzungen ergäben sich mehrere Alternativen, so z. B. die Führung eines langwierigen Rechtsstreites, der zur Folge hätte, daß bis zur Herbeiführung einer Entscheidung keine endgültige Regelung im Kreuzungsbereich erfolgen könne, oder aber die Erstellung einer Neuplanung für den Kreuzungsbereich, die auch den Wünschen der Ev. Kirchengemeinde Rechnung trägt. Ratsmitglied Kram gibt in diesem Zusammenhang noch zur Kenntnis, daß sich erst vor wenigen Tagen wiederum ein folgenschwerer Verkehrsunfall in diesem Kreuzungsbereich ereignet hat und daß dies wiederum ein Indiz dafür ist, daß der Kreuzungsbereich möglichst kurzfristig umgestaltet werden müsse. Er - so Ratsmitglied Kram (CDU) - schlage daher namens der CDU-Fraktion vor, das Wegeteil stück im Bereich des Anwesens Lo- ren^ welches aufgrund einer in jüngster Zeit getroffenen Entscheidung bituminös befestigt werden soll, zunächst vom Ausbau auszuklammern. Stattdessen sollte nur noch das Teil stück mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden, welches als Rad- und Fußweg in Richtung Eigendorf vorgesehen ist.
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