Akte 
Sitzung 24. April 1986
Entstehung
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Bahnübergang im Industriegebiet "Alter Galgen" in der vorgelegten und dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 beigefügten Form zu.

Punkt 1/4: a) Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs-

planes "Schul- und Sportzentrum" - Vorlage Nr. 146 -

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1. Das durch Beschluß des Rates vom 27.6.1985 eingeleitete und durch Beschluß vom 17.10.1985 zurückgestellte Bebauungsplanänderungsverfahren wird fort­gesetzt.

2. Die Bedenken bzw. Anregungen der Eheleute Edith und Lothar Diedert sowie Eheleute Kol 1 hoff, die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gern.

§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG vorgetragen wurden, werden teilweise, und zwar hinsichtlich der Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche berücksich­tigt, im übrigen zurückgewiesen:

- die öffentliche Verkehrsfläche wird auf die derzeit vorhandene Breite

von 5,50 m festgesetzt, IX

- die Ausweisung einer Bürgersteigfläche entfällt,

- eine Änderung in der Ausweisung des WA-Gebietes/private Grünfläche 1 vom

wird nicht hingenommen. *-986

3. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes - bestehend aus der Redu­zierung der öffentlichen Verkehrsfläche auf die vorhandene Breite von 5,50 m - zu und beschließt die Offenlage des Anderungsplanes einschl. Begründung

gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. -

[ vom 986 IX

b) Erneute Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Wegeteil Stückes

zwischen der von-Bodelschwingh-Straße und Martin-Luther-Straße Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, ihm sei bekanntgegeben worden, daß die Ev.

Kirchengemeinde einer Abkopplung der Martin-Luther-Straße nicht zugestimmt habe, sondern nach wie vor die Offenhaltung der Zufahrt im Rahmen des Ausbaues im Kreuzungsbereich Elgendorfer Straße/von-Bodelschwingh-Straße wünsche. Dies

bedeute - da für diesen Bereich kein gültiger Bebauungsplan mit anderslauten­den Aussagen bestehe - daß man die Entscheidung der Ev. Kirchengemeinde nicht unberücksichtigt lassen könne. Unter diesen Voraussetzungen ergäben sich meh­rere Alternativen, so z. B. die Führung eines langwierigen Rechtsstreites, der zur Folge hätte, daß bis zur Herbeiführung einer Entscheidung keine end­gültige Regelung im Kreuzungsbereich erfolgen könne, oder aber die Erstellung einer Neuplanung für den Kreuzungsbereich, die auch den Wünschen der Ev. Kir­chengemeinde Rechnung trägt. Ratsmitglied Kram gibt in diesem Zusammenhang noch zur Kenntnis, daß sich erst vor wenigen Tagen wiederum ein folgenschwe­rer Verkehrsunfall in diesem Kreuzungsbereich ereignet hat und daß dies wie­derum ein Indiz dafür ist, daß der Kreuzungsbereich möglichst kurzfristig umgestaltet werden müsse. Er - so Ratsmitglied Kram (CDU) - schlage daher namens der CDU-Fraktion vor, das Wegeteil stück im Bereich des Anwesens Lo- ren^ welches aufgrund einer in jüngster Zeit getroffenen Entscheidung bitu­minös befestigt werden soll, zunächst vom Ausbau auszuklammern. Stattdessen sollte nur noch das Teil stück mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden, welches als Rad- und Fußweg in Richtung Eigendorf vorgesehen ist.

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