§ 9
Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung einschließlich einer etwa anfallenden Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten trägt die Grundstückseigentümerin.
Die Erbbauberechtigten beantragen Befreiung von den Gerichtsgebühren,, da sie als gemeinnützig anerkannt sind und der Erwerb gemeinnützigen Zwecken dient.
§ 10
Alle zu dieser Urkunde noch erforderlichen Genehmigungen werden all.en Beteiligten gegenüber wirksam durch Eingang beim Notar.
Der Notar wird mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragt
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