Akte 
Sitzung 20. März 1986
Entstehung
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Weise überrascht worden zu sein. Bekanntlich hat Frau Creiner das unter Denk­malschutz gestellte Objekt im Hinblick auf die bestehende, nach städtebaulich und kulturhistorisch wesentlichen Vorstellungen ausgerichtete Planung gerade von der hier satzungsgebenden Körperschaft erworben und die dafür erforder­liche Grundstücksteiifläche herausgemessen erhalten. Unbeschadet des im Pla- nungsrecht einzuräumenden weitgehenden Planungsermessens der Gemeinden ist es in diesem konkreten Fall jedenfalls gerechtfertigt, den hier betroffenen pri­vaten Belang dadurch zu verstärken, daß die gleiche satzungsgebende Körper-

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schaft zuvor den Grundstückskaufvertrag mit unserer Mandantin unter ganz ,1986

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konkreten Voraussetzungen und mit einer ganz konkreten Zielrichtig genehmigt

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