Akte 
Sitzung 20. März 1986
Entstehung
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Entwurf

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Erbbaurechtsvertrag

§ 1

Die Grundstückseigentümerin bestellt den Erbbauberechtigten ein Erbbaurecht an folgendem Grundbesitz:

Grundbuch von Horressen, Band _, Blatt _

Flur 15, Nr. 2481/3 1.10,29 ha

§ 2

Die Erbbauberechtigten sind berechtigt und verpflichtet, auf dem vorbezeichneten Grundbesitz eine Tennisanlage mit 4 Tennisplätzen, wie etwa aus der als Anlage zu dieser Urkunde genommenen und zum Gegenstand- der Verhandlung gemachten Planskizze ersichtlich, auf eigene Kosten innerhalb der nächsten 3 Jahre zu errichten.

§ 3

Die Erbbauberechtigten verpflichten sich, nicht zur Errichtung der Anlage benötigte Grundstücksteile nach erfolger Vermessung aus dem Erbbaurecht zu entlassen.

§ 4

Die Bevollmächtigten der Grundstückseigentümerin haben jederzeit Zutritt zur Tennisanlage.

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§ 5

Das Erbbaurecht endet am 31. Dezember 2087.

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