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sei jedoch vor Beginn der Planung mit der Kevag abzustimmen, damit die nach den VDE-Bestimmungen erforderlichen Sicherheitsabstände von den Gebäuden zu den Leiterseilen eingehalten würden. Es werde daher angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen.
1.2 Die Bedenken bzw. Anregungen der Kevag werden berücksichtigt:
a) Die vorhandene 20-kV-Freileitung mit dem 15 m breiten Schutzstreifen wird im Bebauungsplan dargestellt.
b) In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird aufgenommen: "i 986 *"
P IX
"Die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen ist vor Beginn der Planung mit dem Energieversorgungsträger abzustimmen."
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Textfestsetzung und ! vom
Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen 986
und durch die Verwaltung mit Datum vom 20.01.1986 erstellt wurde und beschließt die Offenlage der Planunterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Auf Anregungen aus Reihen der FWG-Fraktion kommt der Stadtrat überein, mit der Kevag Gespräche zu fuhren, in denen für jedes Grundstück die mögliche Höhe der Bebauung festgelegt und evtl, zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplan übernommen werden soll.
Punkt 11/5: Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanerweiterung "Altstadt IV"
- Vorlage Nr. 137 -
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen (einstimmig):
Der Rat stimmt der Bebauungsplanerweiterung "Altstadt IV", welche die Einbeziehung des Flurstückes Nr. 2982/3 (Flur 17) - Kolpingstraße 4 - und deren Darstellung als öffentliche Grünfläche zum Inhalt hat, zu und beschließt die Bebauungsplanerweiterung als Satzung gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO.
Hinweis:
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über den weiteren Ausbau der Fußgängerzone
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt dem Stadtrat die wesentlichen Punkte der Pläne zum weiteren Ausbau der Fußgängerzone vor.
Von der Klostergasse bis zur Einmündung der Elisabethenstraße werde eine ähnliche Pflasterung wie im übrigen Bereich der Fußgängerzone vorgenommen. Der Bereich zwischen der Elisabethenstraße bis zur Peterstorstraße solle verkehrsberuhigt gestaltet und die Fahrspur für die Fahrzeuge mit Basaltsteinen gepflastert werden. Zur Gestaltung des Teil Stückes von der Kirche bis zur Einmündung der Kolpingstraße habe Herr Jansen vom Büro Skribbe zwei Alternativvorschläge erarbeitet. Die erste Variante sehe eine Straßenführung im Verlauf der jetzigen Straße und die Anpflanzung von weiteren Bäumen gegenüber dem Finanzamt vor. Die Gelbachstraße solle Vorfahrt vor der Kirchstraße erhalten.
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