- 7 -
Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Obere Koppel Straße" im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 134 -
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen (einstimmig):
1. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 28.01.1986 erstellt wurde.
ng vom
2. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 + 2 BBauG wird in der .iggg
Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bau- P. IX
amt der Verwaltung eingesehen werden kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffent-
licher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten. 986
IX
Hinweis:
Die Ratsmitglieder Müller (CDU) und Lorenz (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
vom
986
IX
Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II"
- Vorlage Nr. 135 -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen (einstimmig):
1. Die vom Rat am 12.06.1985 beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes werden in zwei Verfahren durchgeführt, wobei zunächst die einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes und Darstellung als Verkehrsberuhigung zur Rechtsverbindlichkeit gebracht wird.
2. Das Änderungsverfahren zur Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 wird wegen der hiergegen erhobenen Bedenken und Anregungen zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt.
3. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes, welche die einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche des Kleinen Marktes und die Darstellung als Verkehrsberuhigung zum Inhalt hat, zu und beschließt diese Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO.
r
{vorn
[86
[IX
vom
$6
/om
!6
Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf
"Feldchen" im Stadtteil Horressen om
- Vorlage Nr. 136 - 6
1. Der Stadtrat nimmt Kenntis von den von der Kevag im Rahmen des Beteiligungs- *
Verfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen und faßt mit 23 Ja-Stimmen (einstimmig) den Beschluß gemäß nachstehendem Beschlußvorschlag:
1.1 Die Kevag weist darauf hin, daß der Planbereich von der vorhandenen
20-kV-Freileitung Station Horressen Ort / Station Montabaur Fröschpfort- straße durchquert werde.
Es werde angeregt, die 20-kV-Freileitung mit dem 15 m bereiten Schutzstreifen (jeweils 7,50 m zur Leitungsachse) in den Bebauungsplan zu übernehmen. Innerhalb des Schutzstreifens sei eine eingeschränkte Bebauung möglich. Die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen
- 8 -

