Akte 
Sitzung 30. Januar 1986
Entstehung
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Ratsmitglied Widner (SPD) kritisiert scharf, daß Ratsmitglied Lorenz seine Äuße­rungen nicht zurückgenommen habe und - im Gegenteil - sich offenbar im Recht fühle. Der Stadtrat werde sicherlich akzeptieren müssen, daß der Ausschluß durch den Bürgermeister (auch auf Anraten der SPD-Fraktion) ein formeller Fehler ge­wesen sei.

Ratsmitglied Widner (SPD) stellt folgenden Zusatzantrag:

"Der Stadtrat bestätigt dem Bürgermeister, daß der Ausschluß von Ratsmitglied Lorenz aus der Stadtratsitzung vom 19.12.1985 dem Ansehen des Rates sowie der Aufrechterhaltung des moralisch-politischen Anstandes diente und dem Geist der Geschäftsordnung des Stadtrates entsprach."

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Schweizer stellt fest, daß der Ausschluß nach der Gemeindeordnung nicht Rechtens war. Was Recht sei, müsse Recht bleiben. Es sei persönlich der Meinung, durch den Antrag der SPD-Fraktion werde erneut "Wasser auf die Mühlen gegossen".

Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, er habe erwartet, daß Ratsmitglied Lorenz (FWG) sich als erster Redner zu Wort melden würde. Er sei enttäuscht, daß dies nicht geschehen sei. Seit der letzten Ratssitzung habe er sehr viel Zeit gehabt, die er offensichtlich dazu verwendet habe, einen moralisch gerechtfertigten Ausschluß formal rechtlich rückgängig zu machen. Diese für Ratsmitglied Lorenz (FWG) kostbare Zeit hätte er besser nutzen können. Es hätte sowohl dem Ansehen des Rates und insbesondere seinem eigenen Ansehen nicht geschadet, wenn er sich zu einer Entschuldigung durchgerungen hätte.

Ratsmitglied FWG-Fraktion daß dies bisher

Bächer (SPD) erläutert, er habe eigentlich erwartet, daß sich die in aller Form von den Äußerungen distanzieren würde. Er bedaure,

gewesen sei.

nicht der Fall

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hebt nochmals hervor, er habe den Ausschluß nicht in der Hitze der Debatte ausgesprochen, sondern sei guten Glaubens gewesen, daß bei schweren Verstößen auch der Ausschluß aus einer laufenden Sitzung möglich ist. Dies habe sich aber nicht bestätigt. Der rechtswidrige Ausschluß rechtfer­tige aber in keiner Weise die beleidigenden Äußerungen.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) weist darauf hin, er habe Bürgermeister Dr. Possel- Dölken in einem Schreiben vom 30.12.1985 die Möglichkeit eingeräumt, die von ihm getroffene Fehlentscheidung bis zum 10.01.1986 zurückzunehmen und dies im öffentlichen Teil der nächsten Stadtratsitzung öffentlich bekanntzugeben. Bis zur festgesetzten Frist sei ihm keine Antwort von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zugegangen. Er habe sich daher gezwungen gesehen, die Angelegenheit an die Kreis­verwaltung weiterzugeben.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) erwidert zu einer Aussage von Ratsmitglied Bächer (SPD), in Bezug auf den Geschichtsunterricht sei ihm bekannt, daß der 30. Januar der Tag der Machtergreifung war.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken antwortet, er wolle die Aussage über den Tag der Machtergreifung zugunsten von Ratsmitglied Lorenz (FWG) dahingehend auslegen, daß er diese nicht in Zusammenhang mit der Terminierung der Ratssitzung sehe. Ansonsten stelle diese eine Beleidigung des gesamten Stadtrates dar.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt fest, er habe sich nicht durch ein Ultima­tum zu einer bestimmten Erklärung oder einem bestimmten Handeln veranlaßt gesehen. Einige Tage nach dem 10.01.1986 sei Ratsmitglied Lorenz (FWG) das Antwortschreiben zugegangen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führt weiter aus, er habe von seiner Seite aus keine Möglichkeit gesehen, die Entscheidung zurückzunehmen. Die Gemeinde­ordnung schreibe eindeutig die Beschlußfassung des Stadtrates über die Rechtmäßig­keit des Ausschlusses vor.

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