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Öffentliche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung: keine
"igvom !.1986 P. IX
Punkt 1/1:
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Beratung und Beschlußfassung über den Einspruch des Ratsmitgliedes Reinhard Lorenz gegen seinen Ausschluß aus der Stadtratsitzung am 19.12.1985
Bürgermeister Dr. Possei-Dölken erläutert dem Stadtrat, Ratsmitglied Lorenz (FWG) habe gegen den Ausschluß aus der Sitzung vom 19.12.1985 Einspruch eingelegt. Die Verwaltung schlage vor, diesem Einspruch teilweise stattzugeben, da der Ausschluß nach dem Wortlaut der Gemeindeordnung erst nach dreimaligem Ordnungsruf hätte erfolgen dürfen. Die Mitwirkungsrechte eines Ratsmitgliedes würden relativ hoch abgesichert.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er habe den entsprechenden Paragraphen der Gemeindeordnung anders ausgelegt.
Der Einspruch richte sich darüber hinaus aber auch gegen die Einberufung des Ältestenrates, die Mitwirkung des I. Beigeordneten Dr. Hütte (CDU) im Ältestenrat, die nach dem Ausschluß gefaßten Beschlüsse in der letzten Stadtratsitzung und die Aufnahme des Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der heutigen Stadtratsitzung.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, mit Ausnahme des Einspruches gegen den Sitzungsausschluß seien alle anderen Punkte zurückzuweisen.
Für die CDU-Fraktion führt Ratsmitglied Manns aus, diese Auseinandersetzung in der heutigen Stadtratsitzung sei vollkommen überflüssig. Die Ratsmitglieder seien von den Bürgern gewählt worden, um zu deren Wohle Sachentscheidungen zu treffen, und nicht, um sich mit Beleidigungen untereinander zu beschäftigen.
Die Äußerungen von Ratsmitglied Lorenz (FWG) gegenüber Ratsmitglied Kram (CDU) stellten unbestritten eine schwere Beleidigung dar. Man sollte zwar nicht jedes in der Hitze einer Debatte gesprochene Wort auf die Goldwaage legen, aber Vergleiche mit maßgeblichen Vertretern des Nationalsozialismus könnten nicht hingenommen werden.
Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt, der Ausschluß von Ratsmitglied Lorenz (FWG) möge zwar formell nicht rechtmäßig gewesen sein. Daß er seine Beleidigungen trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurückgenommen habe, stelle ihn aber moralisch ins Abseits. Ratsmitglied Kram (CDU) sei sicher kein Märtyrer. Als er aber auch einmal in einer Sitzung des Stadtrates am 26.03.1981 beleidigende Äußerungen gegen die FWG-Fraktion geäußert hatte, habe er diese umgehend zurückgenommen.
Ein solches Zeichen politischen Anstandes hätte sowohl dem Ansehen von Ratsmitglied Lorenz (FWG) als auch dem Stadtrat gut getan. Die FWG-Fraktion werde daher aufgefordert, in dieser Richtung auf ihr Mitglied hinzuwirken, damit weiterhin in sachlicher Hinsicht zum Wohle der Bürger gearbeitet werden könne.
Abschließend stellt Ratsmitglied Manns (CDU) fest, dem Einspruch von Ratsmitglied Lorenz (FWG) bezüglich des unrechtmäßig erfolgten Ausschlusses sei stattzugeben, im übrigen müsse man ihn jedoch zurückweisen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Widner stellt zu einer Aussage von Ratsmitglied Manns (CDU), wonach bereits schon einmal ein Mitglied der FWG-Fraktion Vergleiche zu Größen des Nationalsozialismus angestellt habe, fest, dieses Ratsmitglied habe seinerzeit die menschliche Größe besessen, sich für seine Äußerungen zu entschuldigen.
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1986 . IX
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