Punkt 1/6: Vorlage Nr. 333
Aufstellung eines Bebauungsplanes am "Himmelfeld II" der Stadt Montabaur
1. Ratsmitglied Schweizer stellt den Antrag, die Vorlage Nr. 333 so zu ergänzen, daß aus ihr ersichtlich wird, daß das Gelände südlich der Gasfernleitung als Sondergebiet "Verwaltung" und das Gebiet nördlich der Gasfernleitung als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll.
Der Stadtrat stimmt mit Mehrheit bei 3 Stimmenthaltungen und 6 Nein-Stimmen dem Antrag von Herrn Schweizer zu. Die Vorlage Nr. 333 wird entsprechend seinem Antrag ergänzt.
2. Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 3 Stimmenthaltungen und 4 Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Für das Gebiet mit nachstehender Begrenzung wird ein Bebauungsplan aufgestellt: Begrenzung:
Im Norden: von der Autobahn
Im Osten: von der Tonnerrestraße
Im Süden: von der Limburger Straße
Im Westen: vom Gelbach und der Wegeparzelle 53/6085.
Das Gelände südlich der Gasfernleitung soll als Sondergebiet "Verwaltung" und das Gebiet nördlich der Gasfernleitung als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Punkt 1/7: Vorlage Nr. 334
Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" der Stadt Montabaur gern. § 13 BBauG
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die überbaubare Fläche auf dem Flurstück 431/2 in der Flur 51 wird um 2,00 m an die Elgendorfer Straße herangerückt.
Punkt 1/8: Vorlage Nr. 335
Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" der Stadt Montabaur Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" wird im nordöstlichen Teil dergestalt geändert, daß anstelle des Kath. Gemeindezentrums die Errichtung von Reihen- bzw. Einzelhäusern möglich ist.

