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Vorlage Nr. 330 d - Bornwiesenstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl.
I S. 341) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22. 1. 1976 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
verlaufend von bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Bezeichnung
Bornwiesenstraße
Baumbacher Str. bis Rödernweg
Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1. 11. 1976 festgesetzt.
Punkt 1/4: Vorlage Nr. 331
Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Herderstraße in Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn, den Bürgersteigen und dem Parkstreifen der Herderstraße. Der von der Stadt zu tragende Anteil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 25 % v. H. festgesetzt.
Die Beschlüsse in gleicher Sache vom 27.2.1973, Punkt 1/56, (Festsetzung des Teils am beitragsfähigen Aufwand), vom 22.5.1975, Punkt 1/3 (Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn und den Bürgersteigen) und vom 25.9.1975,
Punkt 1/1 (Fertigstellung und Widmung des Parkstreifens) werden hiermit aufgehoben.
Punkt 1/5: Vorlage Nr. 332
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflagen zum Bebauungsplan "Altstadt I"
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung (Ratsmitglied Kochern) folgenden Beschluß:
Die in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 23.11.1976 aufgeführten Auflagen - Ziff. II 1. bis 4. - werden anerkannt.
Soweit erforderlich, werden die Auflagen in der Planurkunde kenntlich gemach*
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