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c) Erwerb eines Grundstückes im Sanierungserweiterungsgebiet - Vorlage Nr. 325
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag vom 14. 10. 1976 zwischen der Erbengemeinschaft Bartholomäus und dem Sanierungsträger der Stadt über den Ankauf des Flurst. Nr. 234 in der Flur 44 - Hof- und Gebäudefläche im Steinweg Nr. 4 - = 0,57 ar zum Preise von 14 000,-- DM zuzüglich einer Maklerprovision von 621,60 DM und der sonst üblichen Vertragsnebenkosten.
d) Beratung und Beschlußfassung über die zukünftige Nutzung der an das Bauvorhaben des Arbeitsamtes angrenzenden Grundstücksflächen im Bauerwartungsgebiet "Himmelfeld II" - Vorlage Nr. 327
^ Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die im Bauerwartungsgebiet "Himmelfeld II" an das Bauvorhaben des Arbeits- ^ amtes angrenzenden Grundstücksflächen westlich der ehemaligen Bundesstraße
sollen für eine Nutzung durch weitere Verwaltungsbauten vorgesehen werden.
Der Stadtrat erklärt hiermit seine Absicht, bei erkennbarem Bedarf, für dieses vorgenannte Gebiet einen Bebauungsplan "Sondergebiet Verwaltung" aufzustellen.
Punkt 11/3: ohne Vorlage
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Den Teilnehmern an der gemeinsamen Sitzung der Stadträte von Tonnerre und ^ Montabaur werden die bei dieser Veranstaltung gemachten Fotografien ausge
händigt.
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ig vom . 1976 '. VII
c) Ratsmitglied Hannappel (SPD) macht darauf aufmerksam, daß im Stadtteil Reckenthal die Straßenbeleuchtung bereits um 16.30 Uhr eingeschaltet wird, während dies im übrigen Stadtgebiet später der Fall ist. Nach seiner Auffassung müßte hier eine Regulierung erfolgen, um Stromkosten zu sparen.
Die Verwaltung wird prüfen, ob eine spätere Einschaltung der Straßenbeleuchtung Reckenthal technisch möglich ist.
b) Ratsmitglied Hannappel (SPD) beanstandet, daß im Baugebiet "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen die Bordsteine in einer Ausführung von 17 cm Stärke verlegt wurden, während bisher 14 cm üblich waren. Nach seiner Auffassung sollte hier sparsam verfahren werden und weiterhin die 14 cm starken Bordsteine verwendet werden.
Bau-Ing. Galke erklärt, daß die um 3 cm stärkere Ausführung der Bordsteine nur unwesentlich teurer ist als die Bordsteine in einer Stärke von 14 cm. Das Bauamt verspricht sich von dieser Ausführung eine größere Haltbarkeit der Steine. Es wird darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit nur noch die stärkeren Bordsteine verwandt wurden.
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