Akte 
Sitzung 28. Oktober 1976
Entstehung
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Punkt 11/2: Vorlagen Nr. 323, 324, 325 und 327

Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Zustimmung zur Weiterveräußerung eines mit einem Rückkaufrecht . ",

belasteten Grundstückes auf der Vorbehaltsfläche - Vorlaqe Nr. 323 - "j

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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: 1;

Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der Stadt Montabaur die Weiterveräußerung des Flurst. Nr. 277 in der Flur 51 =

7,39 ar zum Preis von 40,-- DM/qm zuzüglich der anteiligen Erschließungs­und Hausanschlußkosten durch die Eheleute Josef Kaltenhäuser an Frau Ruth Gastdorf, Montabaur, Eichendorffstr. 10. Die Differenz zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 25,-- DM/qm ist an die Stadt abzuführen. Der Differenzbe- [

trag ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.

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Voraussetzung ist, daß die Erwerberin bis zum 31. 12. 1977 mit dem Bau

eines Wohnhauses auf diesem Grundstück beginnt und der Stadt Montabaur

ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis bei einer Verletzung dieser Auflage fr

einräumt. Bei einer Rückübertragung gehen sämtliche Kosten zu Lasten der

Erwerberin. l

Sollte das Grundstück in bebautem oder unbebautem Zustand innerhalb von 5 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch an Dritte weiter­veräußert werden, so ist eine Nachentschädigung in Höhe von 75 v. H. des reinen Grundstückskaufpreises an die Stadt zu zahlen.

Soweit zulässig, sind die übernommenen Verpflichtungen im Grundbuch zu sichern.

b) Erwerb von Wegegelände im Gemarkunqsteil "Theis-Marau" - Vorlage Nr. 324 . Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Wegeparzellen von den Eheleuten Lothar Philippi, Montabaur, Marauermühle zu:

Flur 14, Nr. 1471/2 = 38 qm Flur 14, Nr. 1473/2 = 73 qm Flur 14, Nr. 1475/2 = 66 qm Flur 14, Nr. 1454/1 = 117 qm

Der Kaufpreis beträgt 2,-- DM/qm, das sind für 294 qm = 588,--DM. Er ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Um­schreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.

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ig vom . 1976 '. VII

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