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c) Herr Stühn verweist darauf, daß in den Bürgersteigen im Baugebiet "Alberthöhe IV" in der Befestigung der Bürgersteige Lücken gelassen wurden. Dies ist für die Anpflanzung von Bäumen geschehen. Herr Stühn fragt an, wann die Bäume gepflanzt werden.
Ihm wird mitgeteilt, daß zweckmäßigerweise diese Bäume in der ersten Hälfte des Monats November gepflanzt werden. Die Pflanzen sind nach Auskunft der Verwaltung bereits bestellt.
2. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU)
a) Herr Dr. Hütte bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, daß die Satzung über die Gestaltungsmaßnahmen im historischen Teil der Stadt Montabaur erst jetzt durch die Kreisverwaltung Montabaur genehmigt wurde, nachdem in der Zwischenzeit einige Häuser im Innenbereich des Stadtkernes so angestrichen wurden, daß eine Beeinträchtigung des Stadtbildes vorliegt. Dr. Hütte hält es für sinnvoll, in einer Veröffentlichung auf diesen Umstand hinzuweisen, zumal die Stadt hier eine freiwillige Initiative ergriffen hat. Nach Auffassung von Dr. Hütte haben Kreisverwaltung und Landeskonservator durch ihre Bedenken das Inkrafttreten dieser Satzung hinausgezögert.
In diesem Zusammenhang richtet Herr Dr. Hütte an die Verwaltung den Antrag, die Malergeschäfte in Montabaur auf die Existenz der Satzung hinzuweisen, damit nicht noch weitere Maßnahmen getroffen werden, die eine Beeinträchtigung des Stadtbildes darstellen. Es sei, so führt Herr Dr. Hütte aus, nun an der Zeit, daß die Stadt selbst die Initiative ergreife, um zu verhindern, daß diese Satzung durch ihr verspätetes Inkrafttreten für die nächsten 10 Jahre umsonst erstellt worden sei.
b) In diesem Zusammenhang bittet Herr Dr. Hütte, die Verwaltung solle sich dafür einsetzen, daß das Wertgutachten für das Haus Steinebach so frühzeitig wie möglich erstellt wird. Das Mertgutachten soll bereits in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses vorliegen, damit dann über die weitere Verwendung des Hauses Steinebach beraten werden kann, um zu verhindern, daß dieses Haus verwahrlost und in einen abbruchreifen Zustand gerät.
Bürgermeister Mangels teilt Dr. Hütte daraufhin mit, daß aufgrund bestimmter Erfahrungen das Gutachten von der Kreisbewertungskommission eingeholt wurde. Dieses Gutachten wird unter Hinzuziehung von Sachverständigen erstellt. Entsprechend länger ist die Wartezeit. Dafür ist dann dieses Gutachten auch sehr viel gründlicher als ein vom Schätzamt der Stadt Montabaur erstelltes Gutachten.
c) In diesem Zusammenhang erkundigt sich Herr Dr. Hütte, ob die früher einmal geäußerte Absicht, das Haus von den Eheleuten Steinebach auf Rentenbasis
zu erwerben, um so den Aufenthalt im Altenheim zu finanzieren, noch besteht. Die Verwaltung teilt daraufhin mit, daß die Eheleute Steinebach unabhängig von der Regelung der finanziellen Fragen in das Altenheim aufgenommen wurden, so daß aus diesem Grunde kein Zeitdruck bezüglich der Entscheidung über die Verwendung des Hauses Steinebach besteht.
lg vom . 1976 '. VII
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