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Herr König weist darauf hin, daß der Stadtrat als Vertretungskörperschaft der gesamten Bevölkerung der Stadt gewählt wurde. Dieses Mandat verpflichte zu einer Interessenabwägung zwischen den Interessen der Verbraucher und der Geschäftsleute. Es gehe nicht an, einseitig die Interessen der Unternehmungen zu wahren. In der freien Marktwirtschaft sei es vielmehr erforderlich, in solchen Fragen dem freien Spiel der Kräfte am Markt den nötigen Spielraum zu überlassen.
Ratsmitglied Kochern entgegnet, daß die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes nicht den Interessen der Verbraucher diene. Vielmehr könne es zu einem"Austrocknen" des Geschäftslebens in der Stadt kommen, wodurch auch die Konsumenten benachteiligt seien.
Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Für den Bereich der Grundstücke zwischen L 312, K 48 und K 49 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Stadtrat gibt dem vorgelegten Entwurf seine Zustimmung und beschließt die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Punkt 1/13: Vorlage Nr. 308
Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung der Polizeistunde für einen Barbetrieb in Montabaur
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Verlängerung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für den Barbetrieb des Herrn Horst Leder.
Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.
Punkt 1/14: Vorlagen Nr. 309a - 309c
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
a) Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in der Fröschpfortstraße - Anlage Nr. 2
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1976 bei Haushaltsstelle 670.960 für den Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in der Fröschpfortstraße in Höhe von 22 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Erschließungsbeiträgen (ca. 5 000,— DM) und durch Ausgabeeinsparungen beim Straßenbau im Baugebiet "Himmelfeld I", 1. Bauabschnitt.
ig vom 1976 '. VII
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b) Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren - Anlage Nr. 3 - Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1976 bei Haushaltsstelle 610.932 für Ausgleichsleistungen im Umlegungsverfahren in Höhe von 500 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Vermögenshaushalt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 1976.
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