Akte 
Sitzung 30. September 1976
Entstehung
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Punkt 1/12.: Vorlage Nr. 317

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Horresser Berg"

Bürgermeister Mangels erläutert, daß ursprünglich im Gebiet des Bebauungsplanes "Himmelfeld II" innerhalb der 400 m-Zone zwischen der Autobahn und dem geplanten Behördenzentrum Flächen als Sondergebiet ausgewiesen und für die Ansiedlung eines Supermarktes vorgesehen waren. Diese Planungsabsichten der Stadt sind auf Kritik in der Bürgerschaft gestoßen. Die mittelständischen Betriebe in Montabaur befürch­teten, daß die Ansiedlung eines Supermarktes an der Peripherie der Stadt zu Nach­teilen für die Geschäfte im Stadtkern führen würde. Aus den Reihen der Stadtrats­mitglieder wurde kritisiert, daß durch die Bereitstellung von Grundstücken für die Ansiedlung der Firma Handelshof eine Bevorzugung Dritter durch die Stadt erfolge.

Aus diesen Gründen wurden Überlegungen angestellt, die zu dem Ergebnis führten, daß eine Fläche im Gebiet des Bebauungsplanes "Horresser Berg", der bisher ein Gewerbegebiet auswies, für die Ansiedlung des Supermarktes geeignet sei. Dieser Standort liegt näher am Kern der Stadt Montabaur. Außerdem besitzt die Stadt Montabaur in diesem Bereich kaum Grundstücke, so daß der Bauinteressent die Grund­stücke von Dritten erwerben muß.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan "Horresser Berg" in dieser veränderten Form zu beschließen.

Ratsmitglied Dr. Hütte gibt für die CDU-Fraktion eine positive Stellungnahme zu diesen Planungen ab. Die Begründung ist inhaltsgleich mit der von Bürgermeister Mangels. Ergänzend weist Dr. Hütte darauf hin, daß die vorgetragene Kritik, die Firmen im Bereich des Bebauungsplanes "Horresser Berg" seien insofern begünstigt, als ihre Reklame weithin sichtbar sei, dadurch entkräftet wird, daß vorgesehen ist, eine Begrünung des Gewerbe- bzw. Sondergebietes mit Bäumen dritter Ordnung vor­zuschreiben. Dr. Hütte vertritt die Auffassung, daß die Ansiedlung eines Super­marktes in diesem Bereich nicht die von einigen Geschäftsleuten in der Stadt be­fürchteten Einbußen der mittelständischen Betriebe im Stadtbereich bringen wird.

Er weist darauf hin, daß Firmen wie der Handelshof in Koblenz angesiedelt sind und derzeit zahlreiche Einwohner der Stadt und des Umlandes zum Einkauf nach Koblenz fahren. In der Ansiedlung eines Supermarktes in dem vorgeschlagenen Be­reich sieht er die Chance, Montabaur zu einem echten Einkaufszentrum zu machen.

Nach seiner Auffassung können sich der Supermarkt und die Einzelhandelsunternehmen in Montabaur durchaus ergänzen.

Ratsmitglied Kochern erklärt, daß nach seiner Aussicht hier mit "faulen Tricks" gearbeitet wird. Das Engagement von Bürgermeister Mangels bezüglich der Ansied­lung des Verbrauchermarktes in Montabaur sei ungewöhnlich stark. So sei z. B.

Herr Egen von der Firma Handelshof zu einem Gespräch in den Stadtrat eingeladen worden.

Ratsmitglied König (CDU) habe gesagt, daß die Ansiedlung des Verbrauchermarktes im Baugebiet "Himmelfeld II" für die Stadt die Chance bedeutet, durch den Verkauf von Grundstücken ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Die Darstellungen von Bürgermeister Mangels und Dr. Hütte erweckten den Anschein, daß die Umplanung im Interesse der Geschäftsleute der Stadt Montabaur erfolgt sei. Seines Wissens sei jedoch die Verlegung des Sonderbaugebietes erfolgt, weil die Straßenbauverwaltung Auflagen gemacht hat, nach denen die alte Bodener Straße durch die Stadt ausgebaut werden müsse. Dies sei der wahre Grund, warum man das Sondergebiet von dem Himmelfeld auf den Horresser Berg verlegen wolle.