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Punkt 1/9: ohne Vorlage
Beratung und Beschlußfassung über die Versagung der Genehmigung zum Bebauungsplan "Bornralnsfeld" Im Stadtteil Ettersdorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Verbandsgemelndeverwaltung Montabaur wird beauftragt, gegen die Versagung der Genehmigung des Bebauungsplanes "Bornralnsfeld" Im Stadtteil Ettersdorf die erforderlichen Rechtsbehelfe elnzulegen und die Auffassung des Stadtrates bezüglich der Eigenentwicklung des Stadtteiles Ettersdorf mit Nachdruck zu vertreten.
Punkt 1/10: Vorlage Nr. 307
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf der alten Kapelle" Im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für die Grundstücke Nr. 208 und 209 ln der Flur 4 wird der Abstand zwischen Baugrenze und den Wegeparzellen Nr. 2767 und 2654 auf 5,00 m festgesetzt.
Der Abstand zur Wegeparzelle Nr. 2655 wird auf 8,00 m festgesetzt.
Punkt 1/11: ohne Vorlage
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Spießweiher" Westerwald - Anlage Nr. 1 -
Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 4 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat hat von dem beigefügten Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Spießweiher", Westerwaidkreis, Kenntnis genommen. Er Ist grundsätzlich mit deren Inhalt und mit dem ln der ebenfalls beigefügten Zeichnung dargestellten Gebiet bezüglich seiner Größe einverstanden.
Diese Zustimmung gilt unter folgenden Einschränkungen:
1. § 3 Abs. 3 Zlff. 4 des Entwurfes der Verordnung Ist ersatzlos zu streichen, da die Stadt aus Ihrer Interessenslage es nicht hinnehmen kann, daß durch das ausgewiesene Naturschutzgebiet eine zusätzliche Pipeline weitere Rauminanspruchnahme erforderlich macht. Die zusätzliche Verlegung einer Pipeline neben der bereits Vorhandenen, stellt nach Auffassung des Stadtrates keine Beeinträchtigung des Naturschutzzweckes dar.
Sollte dieser Umstand eine Verringerung der ausgewiesenen Flächen erforderlich machen, Ist diese ln Richtung Niederelberter Straße vorzusehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den ln § 2 des Entwurfes angegebenen Raumbedarf von rd. 32 ha mit den aufgeführten Parzellen zu vergleichen. Die Zustimmung des Stadtrates bezieht sich jedenfalls nur auf die ln der beigefügten Plansklzze ausgewiesenen Flächen. Eine darüber hinausgehende Flächenausweisung findet keine Zustimmung des Stadtrates.
g vom 1976 . VII
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