- 7 -
t
Punkt 1/7: Vorlage Nr. 305
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" der Stadt Montabaur als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Punkt 1/8: Vorlage Nr. 306
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsmaßnahmen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr im Bereich der "Alberthöhe III"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. 1 S. 341) und §§ 3, 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22. 1. 1976 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Oderstraße Elbestraße Warthestraße Neißestraße I Neißestraße II
Albertstr. bis Weserstraße
Albertstr. bis Neißestraße
Albertstr. bis Weserstr.
Oderstr. bis Warthestraße
Warthestr. bis Moselstraße
Bürgersteige,
Straßenbeleuchtung
Bürgersteige, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung
Bürgersteige, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung
Bürgersteige,
Straßenbeleuchtung
Bürgersteige, Straßenbeleuchtung
g vom 1976 . VII
'.ÜH
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 8. 1976 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 8. 1976
- 8 -

