Akte 
Sitzung 30. September 1976
Entstehung
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Punkt 1/7: Vorlage Nr. 305

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" der Stadt Montabaur als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Punkt 1/8: Vorlage Nr. 306

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsmaßnahmen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr im Bereich der "Alberthöhe III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. 1 S. 341) und §§ 3, 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge) in der Stadt Montabaur vom 22. 1. 1976 stellt der Stadtrat die Fer­tigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung

verlaufend von bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

Oderstraße Elbestraße Warthestraße Neißestraße I Neißestraße II

Albertstr. bis Weserstraße

Albertstr. bis Neißestraße

Albertstr. bis Weserstr.

Oderstr. bis Warthestraße

Warthestr. bis Moselstraße

Bürgersteige,

Straßenbeleuchtung

Bürgersteige, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung

Bürgersteige, Parkstreifen, Straßenbeleuchtung

Bürgersteige,

Straßenbeleuchtung

Bürgersteige, Straßen­beleuchtung

g vom 1976 . VII

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Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 8. 1976 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Ver­kehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 8. 1976

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