Ratsmitglied Frau Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfasung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/3: Vorlage Nr. 302
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der von der Kreisverwaltung Montabaur geforderten Auflagen und Einschränkungen zum Bebauungsplan "Alter Galgen"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die von der Kreisverwaltung in der Genehmigungsverfügung vom 26.7.1976 geforderten Auflagen bzw. Einschränkungen werden anerkannt.
Ratsmitglied König (CDU), der im Laufe der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Sitzungssaal eingetroffen ist, hat an der Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/4: Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes "Alter Galgen" der Stadt Montabaur - ohne Vorlage -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Dem Antrag der Firma Cohnen auf Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" der Stadt Montabaur in der Art, daß die vorgeschriebene Grünfläche von 10 m auf 5 m verringert wird, wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt.
Punkt 1/5: Vorlage Nr. 303
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der von der Kreisverwaltung Montabaur geforderten Auflage zum Bebauungsplan "Roßberg II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die von der Kreisverwaltung der Genehmigungsverfügung vom 27. 7. 1976 beigegebene Auflage hinsichtlich der geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen wird anerkannt.
Punkt 1/6: Vorlage Nr. 304
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Herrenhahnweg" im Stadtteil Horressen als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Herrenhahnweg" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Hubert Hannappel (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

