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Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 13.2.1975 außer Kraft.
Montabaur, den
(Mangels)
Bürgermeister

