Akte 
Sitzung 27. Juli 1976
Entstehung
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3. Sollte das Grundstück in bebautem oder unbebautem Zustand innerhalb von 5 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch an Dritte weiter­veräußert werden, so ist eine Nachentschädigung in Höhe von 75 v.H. des Grundstückskaufpreises an die Stadt zu zahlen.

Vorlage Nr. 294

Der Stadtrat faßt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit der Veräußerung der in der Anlage gekennzeichneten noch zu vermessenden Teilfläche der Grundstücke Nr. 16, 15 und 17 in der Flur 54 mit einer Größe von ca. 560 qm an die Eheleute Frithjof Weickert, Montabaur, Taunusstr. 12, einverstanden. Der Verkauf erfolgt unter folgenden Auflagen:

1. Der Kaufpreis beträgt 40,-- DM/qm, das sind für ca. 560 qm = 22 400,-- DM.

Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufver­trages, Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jewei­ligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 % berechnet. Die Neben­kosten mit Ausnahme der Vermessungskosten tragen die Erwerber. Hierzu ge­hören auch die Erschließungsbeiträge und die Kanal- und Wasserhausanschluß-

2. kosten. Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerber oder deren Erben mit einem Wohn­haus zu bebauen.

Die Bebauungsverpflichtung ist zusammen mit einer Rückübertragungsverpflich­tung zu Gunsten der Stadt gegen Erstattung des Kaufpreises im übrigen aber kosten- und gebührenfrei grundbuchamtlich zu sichern.

3. Sollte das Grundstück in bebautem oder unbebautem Zustand innerhalb von

5 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch an Dritte weiter­veräußert werden, so ist eine Nachentschädigung in Höhe von 75 v.H. des Grundstückskaufpreises an die Stadt zu zahlen.

f) Zuteilung eines Grundstückes für die Errichtung einer Trafostation der Kevag im Baugebiet Hirtengarten im Stadtteil Horressen - Vorlage Nr. 295 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Zuteilung des Grundstückes Nr. 58 in der Flur 11 der Gemarkung Horressen an die Kevag zum Preise von 30, DM/qm, das sind für 239 qm = 7 170,-- DM.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten trägt derjErwerber. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 3 v.H. Uber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 v.H. zu zahlen.

Die zu errichtende Trafostation ist durch allseitige Begrünung nach außen abzuschirmen.

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