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d) Grundstückskauf auf der Vorbehaltsfläche - Vorlage Nr. 292
Der Stadtrat faßt bei 6 Stimmenthaltungen einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Grundstückes Nr. 301 in der Flur 51 der
Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 759 qm an die Eheleute Winfried
Weckwerth, Montabaur, Albertstraße 2 unter folgenden Auflagen zu:
1. Der Kaufpreis beträgt 40,— DM/qm. Hinzukommen die pauschalierten Erschließungskosten von 22,-- DM/qm und die von der Stadt vorgelegten Hausanschlußkosten für Wasser und Kanal in Höhe von 487,79 DM. Der Gesamtkaufpreis beträgt demnach 47 545,79 DM.
Er ist 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 % berechnet. Die Nebenkosten tragen die Erwerber.
2. Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerber oder deren Erben mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Die Bebauungsverpflichtung ist zusammen mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu Gunsten der Stadt gegen Erstattung des Kaufpreises im übrigen aber kosten- und gebührenfrei grundbuchamtlich zu sichern.
3. Sollte das Grundstück in bebautem oder unbebautem Zustand innerhalb von 5 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch an Dritte weiterveräußert werden, so ist eine Nachentschädigung in Höhe von 75 v.H. des Grundstückskaufpreises an die Stadt zu zahlen.
e) Veräußerung von Bauplätzen in der Taunusstraße - Vorlage Nr. 293
Der Stadtrat faßt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist mit der Veräußerung der in der Anlage gekennzeichneten noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Nr. 17 in der Flur 54 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von ca. 750 qm an die Eheleute Peter und Maria Kilian, Montabaur-Reckenthal, Tannenweg 8, einverstanden. Der Verkauf erfolgt unter folgenden Auflagen:
1. Der Kaufpreis beträgt 40,— DM/qm, das sind für ca. 750 qm = 30 000,— DM.
Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 % berechnet. Die Nebenkosten mit Ausnahme der Vermessungskosten tragen die Erwerber. Hierzu gehören auch die Erschließungsbeiträne und die Kanal- und Wasserhausanschluß-
2. kosten. Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerber oder deren Erben mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Die Bebauungsverpflichtung ist zusammen mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu Gunsten der Stadt gegen Erstattung des Kaufpreises im übrigen aber kosten- und gebührenfrei grundbuchamtlich zu sichern.
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