Akte 
Sitzung 27. Juli 1976
Entstehung
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Der Kaufpreis beträgt Insgesamt 46 699,-- DM und Ist nach Umschreibung des Eigentums Im Grundbuch fällig und zahlbar. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur. Es Ist jedoch Befreiung von der Grunderwerbsteuer zu beantragen. Die Mittel stehen haushaltsrechtllch zur Verfügung.

Vorlage Nr. 290

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Flurstücke ln der Flur 14 der Gemar­kung Eschelbach von den Eheleuten Wilhelm Türk, Montabaur, Colletstraße 5a, zu:

Grundstück Nr. 1298 = 376 qm

Grundstück Nr. 1299 = 857 qm

Grundstück Nr. 29/1300 = 504 qm.

Der Kaufpreis beträgt 20,50 DM/qm, das sind für Insgesamt 1 737 qm = 35 608,50 DM Für die Aufwendungen zur Baurelfmachung wird eine Pauschalentschädlgung von 5 200,-- DM gewährt.

Die Nebenkosten des Vertragsgeschäftes gehen zu Lasten der Stadt Montabaur. Es Ist Befreiung von der Grunderwerbsteuer zu beantragen. Die Mittel stehen haus­haltsrechtllch zur Verfügung.

) Ankauf von Grundstücken Im Baugebiet "Himmelfeld" von der Bundesstraßen­verwaltung - Vorlage Nr. 291

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt nachträglich den zwischen der Bundesstraßenverwaltung und der Stadt Montabaur abgeschlossenen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb folgender Flächen Im Baugebiet "Himmelfeld I" 1. Abschnitt durch die Stadt Montabaur:

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Flurst.

Nr. 47/1 ln der Flur 46 Nr. 51/10 ln der Flur 46 Nr. 53/4 ln der Flur 46 Nr. 53/7 ln der Flur 46 Nr. 5517/1 ln der Flur 37 Nr. 5520/1 ln der Flur 37 Nr. 5527/3 ln der Flur 37 5540/1 ln der Flur 37

7 qm 5 087 qm 857 qm 183 qm 900 qm 612 qm 789 qm 20 qm

Der Kaufpreis beträgt 20,-- DM/qm, das sind für 8 457 qm = 169 140, DM. Er Ist fällig und zahlbar Innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden des Vertrages und nach Aufforderung durch das Straßenbauamt Diez.

Die Vertragsnebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur. Es wird Be­freiung von der Grunderwerbsteuer beantragt, da der Kaufgrundbesitz nach Abschluß des Baulandumlegungsverfahrens an Bauwllllge weiterveräußert werden soll.