Akte 
Sitzung 24. Juni 1976
Entstehung
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2. Die Stadt erhebt für das Ausstellen des Be­rechtigungsscheines eine Gebühr von 10, DM.

Ehrengäste der Stadt Montabaur entrichten keine Gebühr.

3. Auf dem Berechtigungsschein sind einzutragen:

a) Name des Berechtigten

b) Zeit der Benutzungsberechtigung.

4. Die Spielzeit pro Berechtigungsschein beträgt eine Stunde.

Spielberechtigungen können ausgesprochen werden für die Wochentage Montag bis einschließlich Samstag.

Für Tage, an denen der Tennisclub Turniere ver­anstaltet, kann keine Spielberechtigung ausge­sprochen werden.

Der Tennisclub wird der Stadt diese Termine rechtzeitig bekannt geben.

5. Einer Person darf ein Berechtigungsschein höchstens dreimal im Kalenderjahr erteilt werden.

6. Der Berechtigungsschein ist vor Spielbeginn in dem im Clubhaus ausliegenden Gästebuch abzulegen.