Anlage 4 zur Niederschrift
Benutzung s vertrag
zwischen
dem Tennisclub Schwarz-Weiss Montabaur e.V.
- nachstehend Tennisclub genannt -
und
der Stadt Montabaur
- nachstehend Stadt genannt -
gemäß § 7 Absatz II des Erbbaurechtsvertrages vom 11. März 1974:
§ 1
Nichtmitglieder des Tennisclubs haben das Recht, gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines auf Platz 2 der neuen Tennisanlage des Tennisclubs Tennis zu spielen.
§ 2
1. Die Stadt gibt die Berechtigungsscheine aus.

