Akte 
Sitzung 24. Juni 1976
Entstehung
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SH

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(2) Diese Vereinbarung kann bis zu diesem Zeitpunkt durch die Stadt Montabaur nicht gekündigt werden.

§ 5

Diese Vereinbarung tritt rückwirkend ab 1. 1. 1975 in Kraft. Sie gilt auf unbe­stimmte Zeit, längstens jedoch bis zum endgültigen Wegfall der schulischen Nutzung.

5430 Montabaur, den_

Für die Verbandsgemeinde Montabaur

In Vertretung:

( Reusch)

1. Beigeordneter

5430 Montabaur, den_

Für die Stadt Montabaur

(Mangels)

Bürgermeister