Anlage 3 zur Niederschrift
Nutzüngsvereinbarung
Zwischen
der Verbandsgemeinde Montabaur,
vertreten durch den I. Beigeordneten, Herrn Heinrich Reusch
und
der Stadt Montabaur,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Wilhelm Mangels
wird bezüglich der Nutzung gemeindeeigener bebauter Grundstücke folgendes vereinbart :
t* § i
^ Die Stadt Montabaur stellt der Verbandsgemeinde Montabaur sieben Räume der ehemaligen Katharinenschule in der Gelbachstraße als Klassenräume für die Joseph- Kehrein-Schule zur Verfügung. Die sanitären Anlagen können mitgenutzt werden.
§ 2
(1) Für die o. g. Räume und Einrichtungen, die der Verbandsgemeinde Montabaur zur Verfügung gestellt werden, übernimmt diese die Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten einschl. der Zins- und Tilgungsverpflichtungen.
(2) Baukosten im Sinne dieser Vereinbarung sind solche Kosten, die durch unum- ^ gänglich notwendige Maßnahmen entstehen, die der Werterhaltung der Räume und
Einrichtungen dienen und zur Aufrechterhaltung ihres Bestimmungszweckes er- ^ forderlich sind.
§ 3
Eine Nutzungsentschädigung wird durch die Verbandsgemeinde Montabaur für das Bereitstellen der Räume für Schulzwecke nicht gezahlt.
§ 4
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(1) Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Nutzungsrecht für die ihr zur Verfügung gestellten Räume an die Stadt zurückzuübertragen, sobald und soweit die Zweckbestimmung für die schulische Nutzung entfällt.
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