Akte 
Sitzung 24. Juni 1976
Entstehung
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Anlage 3 zur Niederschrift

Nutzüngsvereinbarung

Zwischen

der Verbandsgemeinde Montabaur,

vertreten durch den I. Beigeordneten, Herrn Heinrich Reusch

und

der Stadt Montabaur,

vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Wilhelm Mangels

wird bezüglich der Nutzung gemeindeeigener bebauter Grundstücke folgendes ver­einbart :

t* § i

^ Die Stadt Montabaur stellt der Verbandsgemeinde Montabaur sieben Räume der ehe­maligen Katharinenschule in der Gelbachstraße als Klassenräume für die Joseph- Kehrein-Schule zur Verfügung. Die sanitären Anlagen können mitgenutzt werden.

§ 2

(1) Für die o. g. Räume und Einrichtungen, die der Verbandsgemeinde Montabaur zur Verfügung gestellt werden, übernimmt diese die Bau-, Betriebs- und Unter­haltungskosten einschl. der Zins- und Tilgungsverpflichtungen.

(2) Baukosten im Sinne dieser Vereinbarung sind solche Kosten, die durch unum- ^ gänglich notwendige Maßnahmen entstehen, die der Werterhaltung der Räume und

Einrichtungen dienen und zur Aufrechterhaltung ihres Bestimmungszweckes er- ^ forderlich sind.

§ 3

Eine Nutzungsentschädigung wird durch die Verbandsgemeinde Montabaur für das Bereitstellen der Räume für Schulzwecke nicht gezahlt.

§ 4

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(1) Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Nutzungsrecht für die ihr zur Ver­fügung gestellten Räume an die Stadt zurückzuübertragen, sobald und soweit die Zweck­bestimmung für die schulische Nutzung entfällt.

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