Akte 
Sitzung 24. Juni 1976
Entstehung
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1. Wegen anderweitiger Nutzung scheidet das Gelände im Bereich von Trimmpfad und Tennisanlage aus dem Jagdbezirk aus.

2. Der bisherige Pachtpreis von 2 000,-- DM jährlich, zuzüglich Mildschadens­pauschale, bleibt unverändert bestehen.

3. Bei der Neueinteilung der Städtischen Jagdbezirke nach Ablauf des Pachtver­trages hat Herr Keiner Anspruch auf Zuteilung eines neuen, vergrößerten Jagdbezirkes.

f) Ankauf von Grundstücken am Quendelberg - Vorlage Nr. 275 -

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit dem Ankauf folgender im Eigentum von Herrn Keiner bzw. der

Eheleute Keiner stehenden Grundstücke am Quendelberg einverstanden:

Flurst.-Nr. 169 " " 171

" " 4015/8

" " 66/4026

" " 4027

Fl. 26 =

n <! _

1 320 qm

2 770 qm 340 qm

8 619 qm 1 113 qm

14 162 qm

Der Kaufpreis beträgt für eine Teilfläche von 822 qm = 36,-- DM/qm und für die Restfläche von 13 340 qm = 7,50 DM/qm, d.s. insgesamt 129 642,-- DM.

Als Gegenleistung wird den Eheleuten Keiner ein Baugrundstück im Baugebiet "Himmelfeld I" 1. Abschnitt mit einer Größe bis zu 1 400 qm zum Umlegungspreis zugeteilt. Die Forderungen sind gegenseitig aufzurechnen. Die Differenz ist in bar zu entschädigen.

Fälligkeitszeitpunkt ist der Tag der Genehmigung des Haushaltsplanes 1977 durch die Aufsichtsbehörde. Die erforderlichen städtischen Mittel sind im Vermögens­haushalt 1977 bereitzustellen.

Der Anspruch auf Eigentumsübertragung ist durch Eintragung einer Vermerkung im Grundbuch zu sichern. Die vertraglichen Nebenkosten tragen die Beteiligten an­teilig.

g) Anlegung einer Zufahrt zum Kindergarten in der Elgendorfer Straße - Beschluß des Evangelischen Kirchenvorstandes vom 22. 6. 1976 - Anlage Nr. 7 -

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Die Vorstellungen der Evangelischen Kirchengemeinde, wie sie im Beschluß des Kirchenvorstandes vom 22. 6. 1976 zum Ausdruck gebracht worden sind, finden grundsätzlich die Zustimmung des Stadtrates mit Ausnahme der Aussagen unter Ziffer 5 hinsichtlich der Ausbaubeiträge und unter Ziffer 10.

Beide vorgenannten Einschränkungen können vom Stadtrat nicht akzeptiert werden.

Der Stadtrat bittet höflich den Kirchenvorstand, seine Entscheidung bezüglich dieser Auflagen zu überprüfen.

Die Ratsmitglieder Müller (CDU-Fraktion) und Stühn (SPD-Fraktion) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse (Mitglieder des Kirchenvorstandes) gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.

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