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§
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Punkt 11/2, Auftragsvergabe - Anlage Nr. 8 -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, die Arbeiten an den Außenanlagen des Kindergartens in Montabaur, Elgendorfer Straße, an die Firma Hölzgen KG, Helferskirchen, zum Angebotspreis von 114 648,17 DM zu vergeben. In der Submission am 15. Juni 1976 hat die Firma Hölzgen das annehmbarste Angebot abgegeben.
Punkt 11/3, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Art der Ausschreibung für den Turnhallenneubau im Stadtteil Horressen (Waldschule)
Bürgermeister Mangels erläutert den zur Entscheidung anstehenden Fragenkomplex. Es geht darum, ob die Arbeiten zur Errichtung der Turnhalle an einen Generalunternehmer zur schlüsselfertigen Erstellung vergeben werden, oder ob der Bau in der konventionellen Art errichtet werden soll. Im Falle einer Ausschreibung für die konventionelle Bauweise ist mit Mehrkosten für Sonderingenieurleistungen in Höhe von etwa 30 000,-- DM zu rechnen. Auch in der Bauausführung selbst sind Generalunternehmer in der Regel in der Lage, billiger anzubieten als die übrigen Bauunternehmer. Angesichts der Konjunkturlage wird jedoch die Möglichkeit aufgezeigt, daß auch Unternehmer bereit sind, bei herkömmlicher Bauweise billiger als sonst anzubieten.
Da die Verbandsgemeinde Bauherr ist, kann die Stadt bezüglich der Auftragsvergabe lediglich eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat bzw. den Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde aussprechen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat empfiehlt der Verbandsgemeinde, die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß einheimische Firmen an den Bauvorhaben bezüglich der Errichtung der Turnhalle im Stadtteil Horressen beteiligt werden. Die Kosten für Sonderingenieurleistungen sollten in Kauf genommen werden, um die einheimischen Betriebe zu unterstützen.
2. Farbgestaltung der Beschützenden Werkstatt in der Warthestraße
Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stellt fest, daß die beabsichtigte Farbgestaltung der Außentürme an der Behindertenwerkstatt in der Warthestraßeane Beeinträchtigung des Stadtbildes darstellt. Deshalb empfiehlt der Stadtrat der Baugenehmigungsbehörde, die beabsichtigte Farbgestaltung nicht zu genehmigen.
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ng vom . 1976 P. VII
vom
976
VII
g vom 1976 . VII
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