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10. Ratsmitglied Stühn (SPD) stellt folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
a) die Benutzungsgebühr wird von 10,-- DM auf 5,-- DM reduziert,
b) didßonntage sind in die Spielberechtigung für Bürger der Stadt einzubeziehen,
c) § 2 Nr. 5 ist zu streichen.
Nach Ablauf eines Jahres, wenn Erfahrungswerte über die Häufigkeit des Spielbetriebes vorliegen, ist diese Frage erneut zu überdenken und zu regeln.
11. Der Antrag von Ratsmitglied Dr. Hütte wird als der weitergehendere bezeichnet. Deshalb wird zunächst über diesen abgestimmt.
12. Auf die Frage: "War der Bürgermeister im vorliegenden Fall berechtigt, den Benutzungsvertrag zwischen dem Tennisclub Schwarz-Weiß e.V. Montabaur und der Stadt Montabaur vom 10.6.1976 für die Stadt zu unterzeichnen" wird folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:
20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.
Bürgermeister Mangels enthält sich der Stimme.
13. Bei der Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Schweizer ergibt sich folgendes Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen, 18 Nein-Stimmen.
14. Bezüglich des Antrages von Ratsmitglied Stühn, die Sonntage in die Spielberechtigung mit einzubeziehen, wird darauf hingewiesen, daß es der Regelung des Erbbaurechtsvertrages entspricht, daß die Sonntage nur für die Mitglieder des Tennisvereins reserviert sind. Insofern wäre eine Änderung des Benutzungsvertrages unwirksam.
Bezüglich der Benutzungsgebühr einigt man sich darauf, daß die Gebühr von 10,— DM pro Berechtigungsschein erhoben wird, der für mehrere Personen ausgestellt werden kann.
Die Frage der dreimaligen Nutzung während der Saison, soll im Rahmen der Bestimmung des § 4 Nr. 3 des Benutzungsvertrages geregelt werden. Bis zum 31. 12. 1976 ist die Häufigkeit des Spielbetriebes zu überprüfen. Sollte es sich zeigen, daß bezüglich der Nutzung durch die Bürger der Stadt noch ein Spielraum für eine öftere Nutzung besteht, soll bis zum 31. 12. 1976 mit dem Tennisverein über eine Änderung des Vertrages in dieser Hinsicht verhandelt werden.
ng vom Ü ' . 1976 j P. VII -
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Punkt 1/11, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Beschwerdeheft auch für die Ratsmitglieder
Bürgermeister Mangels animiert die Ratsmitglieder, das an die Bürger der Stadt ausgegebene Beschwerdeheft zu nutzen und Anregungen und Hinweise über Mißstände in der Stadt nicht mehr zum Gegenstand der Erörterung im Stadtrat zu machen, sondern die Verwaltung mittels der Vordrucke zu informieren. Das Recht der Rats- mitglieder, grundsätzliche Fragen im Rat zur Diskussion zu stellen, im Rahmen des Punktes "Verschiedenes" bleibe von dieser Regelung selbstverständlich unberührt.
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