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Punkt 1/9, ohne Vorlage
Neuwahl eines Mitgliedes (Stellvertreter) für den Hospitalausschuß Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat wählt als Nachfolgerin für Frau Gertrud Witte, Dillstr. 27, als stellvertretendes Mitglied für den Hospitalausschuß
Frau Ingrid Widner, 5430 Montabaur, Humbachstraße 5.
Punkt 1/10, ohne Vorlage - Anlage Nr. 4 -
Beratung über den Benutzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und dem Tennisclub Schwarz-Weiß
1. Die Ratsmitglieder erhalten eine Kopie des Benutzungsvertrages zwischen dem Tennisclub Schwarz-Weiß e.V. Montabaur und der Stadt Montabaur vom 10.6.1976. Dieser Vertragstext ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 4 beigefügt.
2. Damit die Mitglieder des Stadtrates sich über den Inhalt des Vertrages ausreichend informieren können, wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen (von 17.10 - 17.15 Uhr).
3. Ratsmitglied Schweizer begründet seinen Antrag auf Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung wie folgt:
a) Der Vertrag hätte vor Unterzeichnung durch den Bürgermeister dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden müssen,
b) der Vertrag in der vorliegenden Form trägt den Interessen der Bürger der Stadt nicht genügend Rechnung.
4. Bürgermeister Mangels widerspricht der Auffassung, daß vor Unterzeichnung des Vertrages die Entscheidung des Stadtrates erforderlich war. Bei der Unterzeichnung des Vertrages handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 3 GemO, das in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fällt.
Durch den Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt und dem Tennisclub, der Inhalt eines Stadtratsbeschlusses war, sei der Inhalt des Benutzungsvertrages weitestgehend präjudiziert.
Außerdem, so erklärt Bürgermeister Mangels, wurde ein Exemplar des Vertrages den Herren Fraktionsvorsitzenden Dr. Hütte (CDU) und Stühn (SPD) sowie Ratsmitglied Kochern mit Schreiben vom 11.6.1976 zugeleitet. In diesem Schreiben war gebeten worden, etwa bestehende Bedenken innerhalb einer Woche mitzuteilen. Dies ist nicht geschehen.
5. In der nachfolgenden Diskussion wird deutlich, daß folgende Punkte des Benutzungsvertrages umstritten sind:
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