Akte 
Sitzung 24. Juni 1976
Entstehung
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Nach Abschluß dieser Diskussion wird Herr Architekt Rittmannsberger nach seiner Meinung bezüglich der Farbgestaltung der Beschützenden Werkstatt in der Warthe­straße gefragt.

Der Stadtratsitzung war eine Besichtigung des Neubaues in der Warthestraße voraus­gegangen, an der auch Herr Rittmannsberger teilgenommen hat. Gegenstand der De­batte ist die farbliche Gestaltung der beiden Außentürme des Bauwerkes. Es ist beabsichtigt, diese beiden Außentürme in blau zu streichen. Außerdem wird darüber diskutiert, ob die Gestaltung der Fensterrahmen (in roter Farbe) sinnvoll ist.

Herr Rittmannsberger stellt zunächst heraus, daß er bezüglich der Frage der Ge­staltung der Beschützenden Werkstatt nur seine persönliche Meinung darlegen kann. Wenn man ihn schon nach seiner Meinung frage, erklärte Herr Rittmannsberger, so wolle er diese vortragen, ohne jedoch damit den Stadtrat in seiner Entscheidung zu beeinflussen.Jedenfalls halte er den Anstrich der beiden Außentürme in blauer Farbe nicht für sinnvoll. Diese Farbgebung passe nicht in die Landschaft. Nach seiner Auffassung sollten die Türme überhaupt nicht gestrichen werden.

Punkt 1/2, Vorlage Nr. 265

Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanerweiterung "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Erweiterung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Ratsmitglied Claude, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

Punkt 1/3, Vorlage Nr. 266

Beratung und Beschlußfassung der Bebauungsplanänderung "In den Fichten - Auf der Trift" (Garagen) als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Ratsmitglied Claude, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

Punkt 1/4, Vorlage Nr. 267

Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der in der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung aufgeführten Ein­schränkung zur Bebauungsplanänderung "Wassergraben V"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die von der Kreisverwaltung für die Genehmigung der Bebauungsplanänderung "Wassergraben V" gemachte Einschränkung hinsichtlich des Flurstückes Nr. 15 wird anerkannt.

ng vom . 1976 P. VII

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