Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der städt. Wegeparzelle Nr. 472 mit einer
Größe von 25 qm und einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes
Nr. 473 mit einer Größe von ca. 65 qm - beide in der Flur 44 der Gemarkung
Montabaur gelegen - an Herrn Helmut Groß, Montabaur, Rebstock unter folgenden
Bedingungen zu:
1. Der Kaufpreis beträgt 60,-- DM/qm, mithin für rund 90 qm = 5400,-- DM.
An den bisherigen Pächter der Grundstücke, Herrn Albert Kaiser, ist für
die von ihm errichteten Aufbauten eine einmalige Entschädigung von 900,-- DM zu leisten. Kaufpreis und Entschädigung sind 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar.
2. Die Erbengemeinschaft Franz verzichtet für sich und ihre Rechtsnachfolger auf die Zufahrt über das Flurstück Nr. 472 zu ihrem bebauten Grundstück am hinteren Rebstock 4.
3. Der Kaufgrundbesitz ist innerhalb von 3 Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch von dem Erwerber mit einem Wohnhaus zu bebauen. Dabei sind neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Forderungen der Stadt aus städtebaulicher Sicht zu beachten.
4. Die Verpflichtung ist durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt zu sichern.
5. Sämtliche Nebenkosten des gegenwärtigen Rechtsgeschäftes und eines evtl, späteren Rückkaufs durch die Stadt gehen zu Lasten von Herrn Groß.
b) Beratung über den Ankauf und die Verwendung des Hauses Steinebach am Alois-Jäger-Platz
Es liegt ein Angebot der Eheleute Steinebach vor, die Stadt möge ihr Haus am Alois-Jäger-Platz kaufen. Die Eheleute Steinebach beabsichtigen, ins Altenheim überzusiedeln. Es wird darauf hingewiesen, daß das Haus zu den historischen Gebäuden in Montabaur zählt und auch im Entwurf der Satzung zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur aufgenommen ist. Herr Becker-Flügel hat bereits Vorschläge über die Verwendung des Hauses vorgelegt.
Der Stadtrat stimmt mit Mehrheit für den Ankauf des Hauses, da befürchtet wird, daß anderenfalls eine Bauruine entsteht. Um eine Verhandlungsbasis für den Kaufpreis zu finden, soll eine Schätzung erfolgen. Die Fraktionen werden gebeten, Überlegungen über eine mögliche Nutzung des Hauses anzustellen.
c) Beratung und Beschlußfassung über die Überlassung eines städtischen Grundstückes im Wege des Erbbaurechts an die katholische Kirchengemeinde Montabaur zur Erweiterung eines Kinderspielplatzes
Vorlage Nr. 263
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt verpachtet der katholischen Kirchengemeinde das Flurstück Nr. 1631/7 = 205 qm und eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks Nr. 1631/6 mit rd. 425 qm in der Flur 4 zur Erweiterung des Kinderspielplatzes am Kindergarten St. Peter auf die Dauer von 50 Jahren. Der Pachtzins beträgt jährlich 5,-- DM.

