Nach den Berechnungen, die auf dem zweiten Vorschlag basieren, stehen der Stadt Montabaur 71 ha, das sind 714 Wohnungseinheiten, zu. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Stadt Montabaur elnschl. der Stadtteile wird den Ratsmltglledern erläutert. In dem Entwurf sind die Baugebiete alle enthalten
Der Vorsitzende bittet die Ratsmltglleder um Stellungnahme sowohl über die grund sätzllche Frage der Verteilung der Bauflächen als auch über die Festsetzung des Flächennutzungsplanes Im einzelnen.
Nach eingehender Beratung wird folgende Stellungnahme zum Flächennutzungsplanentwurf abgegeben:
1. Der Stadtrat vertritt gegenüber der Verbandsgemeinde die Auffassung, daß die aufgrund der Einwohnerzahl errechneten Werte von 71 ha bzw. 714 Wohnungseinheiten für die Stadt Montabaur das Mindestmaß darstellen für eine Zuteilung zusätzlicher Bauflächen. Die Verteilung aufgrund der Einwohnerzahlen wird als objektiv anerkannt.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß die Zentralität der Stadt zu einem größeren Wachstum führt. Es wird erwartet, daß eine Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten der Stadt Montabaur vorgenommen wird, wenn diese das Fehlen weiterer Bauplätze nachweist.
2. Zu den Festsetzungen des Flächennutzungsplanentwurfes Im einzelnen werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
a) Der Entwurf des Flächennutzungsplanes sieht Im Stadtkern eine Fußgängerzone bis zum Kleinen Markt vor. Aus verkehrstechnischen Gründen wird jedoch die Einrichtung der Fußgängerzone bis zur alten Volksbank ln der Bahnhofstraße für erforderlich gehalten.
b) Damit die Stadt den Verpflichtungen aus dem Auseinandersetzungsvertrag nachkommen kann und um den Verkehr, der jetzt aus dem Gewerbegebiet Im Stadtteil Horressen durch den Ortskern fließt, durch die entsprechenden Erschlleßungsanlagen direkt außerhalb des Ortskerns abzulelten, wird vorgeschlagen, eine Erschließung und Anbindung des Gewerbegebietes Horressen an die L 312 unter Einbeziehung einer an dieser Erschlleßungsstraße rechts und links vorzunehmenden Bebauung und Anbindung des Anwesens Dlehl ln den Entwurf aufzunehmen. Dies würde zu einer zusätzlichen Ausweisung von Bauflächen ln einer Größenordnung von etwa 3,5 ha führen. Ob damit eine volle Auffüllung des Wiesentales bis zum alten Ortskern angestrebt werden kann, wird noch nicht festgelegt.
Der Stadtrat Ist der Auffassung, daß diese zusätzliche Ausweisung nicht zu Lasten der Im Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgenommenen Baugebiete der Stadt gehen darf.
Punkt 11/2, Grundstücksangelegenhelten
a) Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf von städtischen Grundstücken am "Hinteren Rebstock"
Vorlage Nr. 262
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

