Akte 
Sitzung 26. Mai 1976
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Punkt 1/1, Vorlage Nr. 254

Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haus­haltsjahr 1976

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt:

I. aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung des Hospital - fonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1976:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

249 050,- 249 050,-

56 450,- 56 450,-

DM

DM

DM

DM

festgesetzt,

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

II. den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur (einschl. Stellenplan) für das Haushaltsjahr 1976, der

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 1 249 050,-- DM und

im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 56 450, DM abschließt.

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