Akte 
Sitzung 22. April 1976
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Es wird festgestellt, daß bei Ergänzung der Tagesordnung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes 11/2, Vorlage Nr. 253 (Grunderwerb für die Erschließung des neuen Kindergartens) versehentlich unterblieben ist. Bürgermeister Mangels eröffnet erneut die öffentliche Sitzung. Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufnahme des Tagesordnungspunktes 11/2 (Grunderwerb für dieErschließung des neuen Kindergartens) Vorlage Nr. 253 in die Tagesordnung.

Die öffentliche Sitzung wird geschlossen.

Punkt 11/1, Vorlage Nr. 252

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Verkauf eines städtischen Grundstückes auf dem Horresser Berg Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des städt. Grundstückes Nr. 2123/2 in der Flur 14 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von 12,64 ar an die Bundesstraßenverwaltung zum Preise von 20,-- DM/qm zu.

Der Kaufpreis von 25 280,-- DM ist fällig und zahlbar nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Absicht der Straßenverwaltung zur Er­richtung einer Straßenmeisterei in diesem Bereich und weist daraufhin, daß das Grundstück im unverplanten Außenbereich liegt und zur Zeit noch keine

^ konkreten Aussagen über die spätere Erschließung gemacht werden können.

Punkt 11/2, Vorlage Nr. 253

Grunderwerb für die Erschließung des neuen Kindergartens Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat genehmigt den Ankauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Nr. 4191 in der Flur 30 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von ca. 200 qm von Herrn Anton Wolf, Dernbach, Am Driesch 4, zum Preise von 20,50 DM/qm.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten mit Ausnahme evtl. Ertragsteuern gehen zu Lasten der Stadt.

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