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1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
220 v.H. 270 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
300 v.H. 500 v.H. 12,-- DM
3. Die Hundesteuer beträgt:
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für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
60,-- DM 90,-- DM 120,-- DM.
II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur (elnschl. Stellenplan) für das Haushaltsjahr 1976, der Im Verwaltungshaushalt ln Einnahmen und Ausgaben mit je 8 595 000,-- DM und Im Vermögenshaushalt
ln Einnahmen und Ausgaben mit je 4 886 600,-- DM abschlleßt, mit folgenden Einschränkungen:
1. Bel Haushaltsstelle 160.700 Ist der für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger vorgesehene Zuschuß ln Höhe von 100,-- DM zu streichen. Der Ansatz reduziert sich mithin auf 200,-- DM.
2. Der Ansatz bei Haushaltsstelle 456.760 Ist auf den Betrag zu reduzieren, der zur Förderung lediglich der sozial schwachen und der behinderten Teilnehmer an der Stadtranderholung erforderlich Ist.
3. Die bei Haushaltsstelle 360.940 vorgesehenen Mittel für die Erneuerung des Wolfsturmes ln Höhe von 45 000,-- DM sind auf den Betrag zu kürzen, der für die notwendigen Instandsetzungsarbeiten (Einrichtung der Treppe, Sicherung gegen Feuchtigkeitsschäden, Herstellung des Fußbodens und der Decke) erforderlich sind. Die Inneneinrichtung Ist zurückzustellen. Die dafür ersparten Mittel sind zur Erhaltung des Turmes ln der Ellsabethen- str. zu verwenden.
Punkt 1/2, Vorlage Nr. 242
Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm 1976 - 1979
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ln der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)
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