Akte 
Sitzung 22. April 1976
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Punkt 1/1, Vorlage Nr. 241

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt:

I. Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushalts­jahr 1976:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 8 595 000,-- DM

in der Ausgabe auf 8 595 000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 4 886 600,-- DM

in der Ausgabe auf 4 886 600, DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1976 zur Finanzie­rung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 537 000,-- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2 618 500,-- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

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