I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1/1, Vorlage Nr. 241
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt:
I. Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1976:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 8 595 000,-- DM
in der Ausgabe auf 8 595 000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 4 886 600,-- DM
in der Ausgabe auf 4 886 600,— DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1976 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 537 000,-- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2 618 500,-- DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
- 5 -
3!
tg vom 1976 >. VII
tg vom\ 1976 '. VII
ng vom . 1976 P. VII
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976
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g vom 1976 . VII
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