Akte 
Sitzung 25. März 1976
Entstehung
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Punkt 1/4, Vorlage Nr. 237

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "In den Fichten - Auf der Trift" Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die im Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesenen Altparzellen Nr. 181/1,

182/1, jetzt Parzelle Nr. 174/9, werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest­gesetzt.

Die an der Grundstücksparzelle 180/1, jetzt 180/3 endende Erschließungsstraße wird bis an die Gemarkungsgrenze Dernbach fortgeführt und schließt mit einem Wendehammer ab.

Der Stadtrat gibt dem vorgelegten Entwurf seine Zustimmung und beschließt die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.

Das Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

Punkt 1/5, Vorlage Nr. 238

Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Am Roßberg II" als Satzung Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Am Roßberg II" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Punkt 1/6, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben"

Bauamtsrat Kaltenhäuser verliest ein Schreiben des Herrn Erich Decker aus Montabaur, Rebstock (Elektro-Decker). Herr Decker hat das ehemalige Anwesen Gäfgen an der Ecke Koblenzer Straße/Jahnstraße, Koblenzer Straße 52,erworben. Da er selbst noch nicht an eine Verlegung seines Betriebes denkt, beabsichtigt er, das frühere Wohnhaus an das Finanzamt zur Unterbringung einer Nebenstelle zu vermieten. Das Bauamt der Kreis­verwaltung hat ihn jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß der vorliegende Bebauungs- plan"Auf dem oberen und unteren Wassergraben'die Unterbringung von Verwaltungsdienst­stellen in diesem Gebiet nicht vorsieht.

Nach kurzer Diskussion faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit einer Ergänzung des Bebauungsplanes für den Grundstücksbereich des ehemaligen Anwesens Gäfgen derart einverstanden, daß in diesem allgemeinen Wohn­gebiet auch Verwaltungsgebäude zugelassen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des Planes in dem formellen Verfahren weiterzuentwickeln.

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