Punkt 11/4, ohne Vorlage
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Der Grundstückseigentümer Lauffs hat im Bereich des Bebauungsplanes "Hirten- garten" im Stadtteil Horressen ein Grundstück, das bei Vorliegen eines rechtskräftigen Umlegungsplanes an drei Straßen angrenzt. Er bittet daher bereits jetzt schriftlich von der Erhebung eines Erschließungsbeitrages zumindest für eine Straßenseite abzusehen. Gleichzeitig teilt er mit, daß im Ablehnungsfälle Widerspruch eingelegt wird.
Bürgermeister Mangels trägt vor, daß bisher noch in keinem Fall bei Grundstücken, die an drei Erschließungsanlagen angrenzen, von der Erhebung der Erschließungsbeiträge abgesehen wurde. Er sieht auch keinen Grund, im vorliegenden Falle ein mögliches Streitverfahren durch Inkonsequenz abzuwenden.
Ratsmitglied Manns macht darauf aufmerksam, daß das infolge des Auseinandersetzungsvertrages für diesen Grundstücksbereich noch geltende Satzungsrecht der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen vorsieht, daß in solchen Fällen nur die Straße mit Ausbaubeiträgen belegt wird, die in der Herstellung am teuersten ist.
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Es besteht im Stadtrat allgemeine Auffassung, den Antrag des Herrn Lauffs auf Freistellung von Erschließungskosten, die nach dem Bebauungsplan anfallen, abzulehnen. Es ist jedoch eine Überprüfung des geltenden Satzungsrechtes vorzunehmen und hiernach zu verfahren.
543 Montabaur, 1. April 1976
Schriftführer:
Ratsmitglied Roos
Vorsitzender:
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Ratsmitglied Plüschke:

