1. dem Verkauf des verbliebenen ideellen 1/2-Anteils des städt. Baugrundstückes in der Flur 51, Nr. 288 = 6,53 ar zum Preise von 47,-- DM/qm - das sind insgesamt 15.345,50 DM - zuzüglich der anteiligen Wasser- und Kanalhausanschlußkosten an Frau Maria Schäfer mit einer Bebauungsverpflichtung und der Verpflichtung zur Begründung von vertikalem Wohnungseigentum innerhalb von 2 Jahren sowie der Eintragung der üblichen Rückübertragungsverpflichtung bei Nichterfüllung;
2. dem Ankauf dieses 1/2-Miteigentumsanteils an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der aufstehenden Wohnung und dem Sondernutzungsrecht an der westlichen Hälfte des Grundstückes, bestehend aus Hofraum und Pkw-Abstellplatz, durch den Sanierungsträger - die Planungsgruppe Bad Homburg -. Der Grundbesitz ist in das Treuhandvermögen zu überführen. Der Kaufpreis beträgt für den Grund und Boden 15.369,50 DM, für die Aufbauten 106.000,— DM, das sind zusammen 121.369,50 DM. Der Kaufpreis für den Grund und Boden ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß, der Kaufpreis für die Eigentumswohnung nach dem Baufortschritt fällig und zahlbar. Die Wasser- und Kanalhausanschlußkosten sind von der Käuferin anteilig zu übernehmen. Bestandteil des Vertrages ist auch eine
zu bestellende Grunddienstbarkeit für die über den Kaufgrundbesitz verlaufende Kanal leitung der Verkäuferin. Sämtliche Vertragsnebenkosten einschl. evtl. Steuern trägt der jeweilige Erwerber.
b) Sanierung Montabaur Altstadt I - Ersatzobjekt für Schreinerei Alfred und Udo Lenaif, Steinweg 37 (Aktennotiz der Planungsgruppe Bad Homburg vom 23.2.1976 - s. Anlage 2)
Der Stadtrat nimmt zustimmend von der Aktennotiz Kenntnis und ist der Auffassung, daß dem billigstbietenden (Fa. Neuroth) der Auftrag zu vergeben ist. Der Sanierungsträger hat in diesem Sinne weitere Verhandlungen mit der Firma Lenaif zu führen.
Punkt 11/5, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Ratsmitglied Wolf (CDU-Fraktion) fragt nach, ob mit der Einrichtung eines Bolzplatzes in Eschelbach in Kürze zu rechnen sei. Der Vorsitzende erwidert, daß zunächst die Grundstücksverhältnisse geklärt werden müssen. In der nächsten Haupt- und Finanzausschußsitzung wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
2. Der Intendant der Landesbühne Rheinland-Pfalz, Herr Dahlke, hat telefonisch mitgeteilt, daß die geplante öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Mainz sehr wahrscheinlich nicht zustande kommt. Die Verpflichtungen für die laufende Spielzeit werden erfüllt. Ob jedoch die Existenz der Landesbühne für die kommende Spielsaison gewährleistet ist, ist noch sehr fraglich.
3. Bürgermeister Mangels teilt mit, daß das dritte Partnerschaftsschild mittlerweile am Ortsausgang des Stadtteils Eschelbach in Richtung Wirges aufgestellt worden ist.
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