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Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Grundstücke von den Eheleuten Ernst Simonis, Montabaur zu:
a) Flur 33, Flurst. 4362 Wiese in der Langwiese
Flur 34, Flurst. 5225 Acker auf d. alten Galgen
" " 81/5252 Acker auf d. Nagler
" " 106/5277 "
" " 105/5277 "
" " 107/5278 "
" " 5291 "
zusammen also
zum Preis von 4,50 DM/qm,
b) Flur 4, Flurst. 109/5288 mit einer Gesamtgröße von 1.179 qm zum Preis von l,50,DM/qm.
Der Gesamtkaufpreis von 52.303,50 DM ist fällig und zahlbar, sobald alle Unterlagen zur vertragsgemäßen Umschreibung des Eigentums im Grundbuch beim beurkundenden Notar vorliegen.
= 876 qm = 1.998 qm = 3.416 qm = 898 qm = 497 qm = 1.089 qm = 2.192 qm
= 10.966 qm
d) Zustimmung zur Weiterveräußerung eines mit einem Rückkaufrecht der Stadt belasteten Grundstückes auf der Vorbehaltsfläche, Vorlage Nr. 71
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der Stadt Montabaur die Weiterveräußerung des Flurstückes Nr. 306 in der Flur 51 = 789 qm zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 25,— DM/qm zuzüglich der anteiligen Erschließungskosten durch die Eheleute Marcel Adam an Herrn Rudolf Meurer, Montabaur,
Rheinstraße 4.
Voraussetzung ist, daß sich die Erwerber zur Bebauung des Grundstückes bis zum 31. 12. 1975 und zur Einräumung eines Rückkaufrechts zu Gunsten der Stadt Montabaur bei Verletzung dieser Auflage verpflichten.
Das Ratsmitglied König hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. Er war im Sitzungssaal nicht anwesend.
e) Übertragung einer Teilwegeparzelle an die Barmherzigen Brüder, Vorlage Nr. 67 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Weckerlingweges mit einer Größe von ca. 50 qm zum Preise von 36,-- DM/qm an das Provinzialat der Barmherzigen Brüder Montabaur.
Der Kaufpreis ist nach Vorlage einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages bei beiden Vertragspartnern fällig. Sämtliche Nebenkosten einschl. Vermessungskosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
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