]
r
2. Der Antragsteller wird aufgefordert, der Verwaltung eine Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes vorzulegen, aus der hervorgeht, daß eine Betriebs- erweiterung auf dem angrenzenden Grundstück zulässig ist.
3. Je nach dem Ergebnis dieser Überprüfung soll weiter verhandelt werden unter der Voraussetzung, daß über eine Veräußerung des infrage kommenden Grundstückes nur verhandelt werden kann, wenn der Antragsteller im Gemarkungsbereich des Stadtteils Eigendorf im Bereich der Grundschule eine Ersatzfläche in gleicher Ausbauart zur Verfügung stellen kann. Über den Standort dieser Ersatzfläche ist sodann erneut zu beraten.
Herrn Arnold soll von der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden, daß die Benutzung des Sportplatzes in Eigendorf als Abreitplatz nicht gestattet ist.
i) Grundstücksangebot im Baugebiet "Lindchen"
Herr Baldus bietet der Stadt die Grundstücke in der Flur 8, Parz. 937, 938, 939,
940 und 941 in einer Gesamtgröße von 3.461 qm zu einem Quadratmeterpreis von 23,12 DM an.
Nach kurzer Aussprache faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschußsitzung soll zunächst der Wert der angebotenen Grundstücke analog zu den Flächen im Gebiet Weigel ermittelt werden.
Es soll dann erneut über das Angebot beraten werden.
vom
974
VII
g vom
1974
'.VII
Punkt 11/3, ohne Vorlage
Aussprache über einen Besuchstermin in Brackley
Nach kurzer Aussprache wird als Termin für den Besuch der Stadtratsmitglieder in Brackley die Zeit vom 4. bis 7. Oktober 1974 vereinbart. An der Fahrt nehmen folgende Ratsmitglieder teil: Dr. Hütte (CDU-Fraktion), HerrPlüschke (SPD-Fraktion),
Herr Schweizer (FDP-Fraktion). Herr Dr. Hütte soll über die weitere Verfahrensweise mit dem Interessenkreis Brackley verhandeln.
Punkt 11/4, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
eines Kindergartens der Fa. Kalinna, der in Fertigbauweise errichtet wurde, in Lauingen.
- 20 -

