Akte 
Sitzung 29. August 1974
Entstehung
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f) Zustimmung zur Weiterveräußerung von Grundstücken, die mit einer Bebauungs- bzw. Rückübertragungsverpflichtung zugunsten der Stadt belastet sind, Vorlage Nr. 38

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der Stadt Montabaur die Weiterveräußerung der Parzelle 176/9 in der Flur 51 = 3372 qm zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 25, -- DM/qm zuzüglich der anteiligen Erschließungskosten durch die Eheleute Helmut Baldus an die Eheleute Werner Graf, Dernbach, Dr. Klaus Peter Kukuk, Montabaur, Roland Sturm, Oberlahr und die Herren P. Josef und Helmut Korzilius, Ransbach-Baumbach unter folgenden Auflagen:

1. Die Erwerber müssen sich zur Bebauung des Grundstückes nach den Fest­setzungen des derzeit für dieses Gebiet geltenden Bebauungsplanes bis zum

1. 2. 1978 unabdingbar verpflichten.

2. Bei Nichteinhaltung dieser Frist haben die Käufer das Grundstück bzw. die durch Teilungsmessung entstehenden Grundstücke auf Verlangen der Stadt gegen Er­stattung des Kaufpreises und der Erschließungskosten, im übrigen aber kosten­frei, zurückzuübertragen.

Diese Verpflichtung ist grundbuchamtlich zu sichern.

Das Ratsmitglied König hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht teilgenommen.

g) Ankauf der Gelbachtalwiesen aus dem Besitz des Grafen von Kanitz, Vorlage Nr. 39 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat erklärt seine Bereitschaft, die im gräflichen Besitz befindlichen Gelbachtalwiesen mit einer Größe von rd. 2 ha zum Preis von 1, DM/qm an­zukaufen, wenn der Zweckverband Naturpark Nassau die Instandhaltung und Pflege des Geländes auf Dauer übernimmt.

Das Ratsmitglied Schweizer hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Ab­stimmung nicht teilgenommen.

h) Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Stadtteil Eigendorf (Sportplatz)

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

1. Der Antragsteller soll zunächst prüfen, ol^4ne Erweiterung seines Gewerbe­betriebes auf seinem Privatgelände nach Entfernung der Pferdeställe und sonstigen privaten Einrichtungen möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Haupt- und Finanzausschuß mitzuteilen.

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